Opel-Abgasskandal: KBA erlässt neue amtliche Rückrufe

Opel-Abgasskandal: KBA erlässt neue amtliche Rückrufe

ID: 1964764
(ots) -

Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist wieder einmal um neue Rückrufmaßnahmen (https://ru.law/expertise/abgasskandal/opel-diesel/#rueckruf) des Fahrzeugherstellers Opel (https://ru.law/expertise/abgasskandal/opel-diesel/#modelle) reicher. Die Folge: Opel versinkt immer tiefer im Abgasskandal. Mehr und mehr Opelfahrzeuge sind von den Rückrufen des KBA betroffen. Von der am 17.02.2022 veröffentlichten Rückrufaktion (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) sind 74. 554 Fahrzeuge umfasst. Weltweit sind sogar über 400.000 Fahrzeuge allein von dieser Aktion betroffen.

Der amtliche Rückruf (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) umfasst die Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l-Dieselmotor der Zulassungsnorm Euro 6 und somit einige besonders beliebte Modelle des Herstellers.

Bereits im vergangenen Jahr wurden unzulässige Abschalteinrichtungen an anderen beliebten Fahrzeugen des Herstellers festgestellt. Davon umfasst sind nach Angaben des KBA nachfolgende Opel-Modelle:

- Corsa (Baujahr 2014-2016)

- Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)

- Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)

- Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)

- Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)

- Astra GTC (Baujahr 2014-2018)

- Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)

- Astra (Van) (Baujahr 2015)

- Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)

- Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)

- Insignia (Baujahr 2015-2016)

Opel ist bereits seit 2015 in den Abgasskandal verstrickt. Das KBA entdeckte schon zu diesem Zeitpunkt mehrere unzulässige Funktionen zur Manipulation der Abgasreinigung in Opel-Dieselmotoren. Opel hatte jedoch stets bestritten, illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Vielmehr beharrte Opel darauf, dass alle gesetzlichen Vorgaben stets eingehalten wurden. Das KBA bestätigt mit den nun veröffentlichten Rückrufmaßnahmen wieder einmal das Gegenteil.



Software-Update: Ja oder Nein?

Sie sollten sich in jedem Fall durch einen spezialisierten Anwalt beraten lassen, bevor Sie ein Software-Update aufspielen lassen. Von dem Aufspielen eines Software-Update zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte rät die Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ab. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Unter anderem kann es zu einer nachlassenden Leistung oder einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einem höheren Verschleiß des Motors kommen. Sie sollten sich daher fragen: Wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update "ganz schnell und einfach" ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre - warum wurde dieses Update dann nicht direkt aufgespielt?

Das Aufspielen des Software-Updates dient unserer Ansicht nach lediglich der "Vertuschung" ursprünglicher, auf dem Motorsteuergerät installierter Abschalteinrichtungen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art "Kompromiss" vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.

Sollten Sie das Software-Update aufspielen lassen, besteht bei der Durchführung eines Beweisverfahrens innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens keine Möglichkeit mehr, die Täuschung anhand der ursprünglichen Software zu belegen.

Über Rogert & Ulbrich

Die seit 15 Jahren bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich (https://ru.law/) hat es sich zur Aufgabe gemacht, bundesweit auf Seiten geschädigter Verbraucher und Arbeitnehmer zu kämpfen. Die Motivation: Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen!

Das breit aufgestellte Team von Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen verhalf nicht nur im Rahmen des Abgasskandals (https://ru.law/expertise/abgasskandal) bereits tausenden betrogenen Kunden zu Schadensersatz und leistete somit einen wertvollen Beitrag zur Herstellung von Gerechtigkeit. Auch in Angelegenheiten, die das Arbeitsrecht (https://ru.law/arbeitsrecht-kuendigungsschutz/) sowie das Banken (https://ru.law/kredit-vertrag-widerruf/)- und Versicherungsrecht (https://ru.law/pkv-erstattung/) betreffen, stehen die Experten gekündigten Arbeitnehmern und zu Unrecht benachteiligten Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Die telefonische Erstberatung ist dabei grundsätzlich kostenlos und bietet eine professionelle Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten. Beauftragen können Sie die Kanzlei anschließend ganz bequem und online von zu Hause aus.

Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Anwaltskanzlei für erstklassige Beratung und Betreuung während des gesamten Verfahrens. Die Einrichtung Ihrer persönlichen Online-Akte sorgt darüber hinaus für volle Transparenz, sodass Sie zu jeder Zeit auf dem aktuellen Stand Ihres Verfahrens sind.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister und Top-Empfehlung 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

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