Agrarministerium gegen Ausnahmen bei Mindestlohn und Sozialversicherung für Erntehelfer
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Das Bundesagrarministerium lehnt vom Bauernverband verlangte
Ausnahmen von der geplanten Erhöhung des Mindestlohns und von der
Sozialversicherungspflicht für ErntehelferInnen ab. "Wir wollen keine
Sonderregelungen beim Mindestlohn für die Landwirtschaft und halten eine nochmalige Verlängerung der 70-Tage-Regelung für kurzfristige
Beschäftigung ohne Sozialversicherung nicht für notwendig", sagte
Staatssekretärin Silvia Bender (Grüne) der Tageszeitung "taz"
(Freitagausgabe). "Das Problem von zu niedrigen Erzeugerpreisen für
Agrarprodukte darf nicht gelöst werden, indem man Sozialstandards in der Landwirtschaft senkt." Die Branche tue sich keinen Gefallen, wenn sie sich im Wettbewerb um gute Arbeitskräfte durch schlechte Löhne schwäche.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will, dass so gut wie alle
Beschäftigten ab Oktober mindestens 12 Euro pro Stunde erhalten. Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro, ab Juli bei 10,45 Euro. Der Bauernverband fordert für den landwirtschaftlichen Bereich eine Verschiebung der vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhung auf 12 Euro. Sonst würden vor allem der Obst- und Gemüseanbau in europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards verdrängt, so die Organisation. Wegen der Coronapandemie will sie zudem, dass die "kurzfristige Beschäftigung" ohne Beiträge etwa für die Krankenkasse wie in den beiden vergangenen Jahren länger als die derzeit möglichen 70 Tage dauern darf. Das soll dazu beitragen, dass die meist aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte etwa in der Spargel- oder Erdbeerenernte länger bleiben und weniger Personen reisen müssen. Außerdem sparen sich die Betriebe Sozialversicherungsbeiträge.
Doch das hätte zur Folge, "dass sowohl heimische als auch ausländische Arbeitskräfte bei einer Beschäftigung für vier oder fünf Monate bei nicht berufsmäßiger Beschäftigung keinen Sozialversicherungsschutz genießen würden", teilte das Agrarministerium mit. "Kurzfristig" Beschäftigte müssen laut der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) beispielsweise im Fall einer Covid-19-Erkrankung die Behandlungskosten mitunter selbst zahlen. Zudem würden den Sozialversicherungskassen durch die Ausweitung der kurzfristigen Arbeitsverhältnisse weitere Beiträge verloren gehen.
"Eine nochmalige Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung in 2022
ließe sich aktuell nicht begründen", so das Ministerium. Inzwischen gebe es mehr Möglichkeiten zum Schutz vor Corona. "Es stehen ausreichend medizinische Schutzmasken und Impfstoff zur Verfügung. Alle, die dies wünschen, konnten und können sich impfen lassen."
Die für Oktober geplante Erhöhung des Mindestlohns werde in der
diesjährigen Erntesaison für die meisten Betriebe, insbesondere bei Obst und Gemüse, keine größere Rolle mehr spielen, erklärte das Ministerium. Diese Unternehmen hätten "bis zur nächsten Saison eine gewisse Vorlaufzeit, um sich auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen".
Die IG BAU begrüßte Benders Äußerungen. "Das ist eine Ankündigung, die umgesetzt werden muss", sagte Harald Schaum, stellvertretender
Bundesvorsitzender der Gewerkschaft, der taz.
jma
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Datum: 11.03.2022 - 08:37 Uhr
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