Neue Rohstoffabhängigkeiten verhindern: Batterieverordnung der EU darf nicht abgeschwächt werden
ID: 1965698
- EU-Umweltminister beschließen am 17. März neue EU-Batterieverordnung
- Neue Verordnung regelt Herstellung, Nutzung und Entsorgung der Batterien von Elektrofahrzeugen und Elektrogeräten
- Umweltministerin Steffi Lemke muss sich einsetzen für längere Nutzung und besseres Recycling von Batterien, um neue Rohstoffabhängigkeiten zu verhindern
Zum Umweltratstreffen der EU am 17. März ruft die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Bundesministerin Steffi Lemke auf, eine Abschwächung der EU-Batterieverordnung zu verhindern. Die Verordnung regelt den gesamten Lebenszyklus von der Herstellung bis zur Entsorgung der Batterien von Elektrofahrzeugen und Elektrogeräten. Sie ist entscheidend für den Übergang zur Elektromobilität und für weniger Importabhängigkeit von fossilen Kraftstoffen sowie kritischen Rohstoffen für die Batterieproduktion. Letzten Entwürfen zufolge wollen die Minister die Verordnung im Vergleich zur am 10. März beschlossenen Position des EU-Parlaments in wesentlichen Punkten abschwächen. Von Umweltministerin Lemke fordert die DUH insbesondere eine bessere Kreislaufführung der Batterien und ihrer Rohstoffe.
"Allein in Deutschland sind derzeit 12 Batterie-Gigafabriken geplant, die pro Jahr Batterien für bis zu 3,5 Millionen Elektroautos fertigen könnten. Das führt zu einer gewaltigen Einsparung fossiler Kraftstoffimporte, aber ebenso zu einem gewaltigen Rohstoffbedarf. Damit Elektrofahrzeuge ihren Umweltvorteil gegenüber Verbrennern weiter ausbauen und wir nicht in eine neue Rohstoffabhängigkeit kommen, müssen die Batterien verantwortungsvoll hergestellt, lange genutzt und die Rohstoffe im Kreislauf geführt werden. Umweltministerin Lemke muss deshalb die drohende Abschwächung der EU-Batterieverordnung durch die Mitgliedsstaaten unbedingt verhindern", so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Aktuelle Entwürfe des EU-Rats drohen die Verordnung in entscheidenden Punkten abzuschwächen: So sollen Batterien von E-Bikes und E-Scootern von Vorgaben zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes ausgenommen und die Erhöhung der Sammelquote für Gerätebatterien verzögert werden. Online-Marktplätze müssten nicht sicherstellen, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden. Damit könnten Anbieter aus Drittstaaten die Verordnung einfach unterlaufen. Auch die Aufbereitung und Wiederverwendung der Batterien von E-Autos, E-Bikes und E-Scootern droht erschwert zu werden.
"Ein Schlüssel für die Verbesserung der Umweltbilanz von Batterien ist deren längere Lebensdauer. Dies geht insbesondere, indem ausgediente Batterien aus E-Autos und E-Bikes für eine weitere Nutzung als stationäre Stromspeicher aufbereitet werden. Hierzu muss die EU-Batterieverordnung deren einfache Reparatur und Austauschbarkeit sowie eine verbindliche Prüfung der Wiederverwendbarkeit festlegen. Der vorgesehene Mindestanteil an Recyclingmaterial in Batterien darf ausschließlich aus alten Batterien gewonnen werden und muss Produktionsabfälle ausschließen", sagt Philipp Sommer, Stellvertretender DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Laut EU-Batterieverordnung soll bei der Produktion von Batterien künftig auf Erneuerbare Energien gesetzt und die CO2-Emissionen der Batterieherstellung transparent gemacht werden. Durch strengere Vorgaben zur Lieferkettenverantwortung sollen Menschenrechtsverletzungen bei der Ressourcengewinnung verhindert werden. Zusätzlich zu einer Gesamtrecyclingquote sind außerdem separate Recyclingquoten und Rezyklateinsatzquoten für einzelne Metalle vorgesehen.
Link:
DUH-Stellungnahme zur geplanten EU-Batterieverordnung sowie weiterführende Informationen zu Batterien: https://www.duh.de/projekte/batterien/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 74463368, sommer@duh.de
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Datum: 15.03.2022 - 09:00 Uhr
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