"Please transfer the money..."

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Überweisungsarten im Außenhandel



SEPA oder SWIFT? - So gelingenÜberweisungen im Außenhandel (Bildquelle: pixabay)SEPA oder SWIFT? - So gelingenÜberweisungen im Außenhandel (Bildquelle: pixabay)

(firmenpresse) - In Zeiten der weiterhin zunehmenden Globalisierung ist der Binnenhandel schon fast zur Ausnahme geworden. Mehr denn je wird über die Grenzen hinweg Handel betrieben. Doch wie bezahlt man den Geschäftspartner im Ausland, wenn nicht gerade Cash und Bargeld gewünscht sind? Diese Frage spielt auch in der Prüfung gelegentlich eine Rolle. In seinem kostenlosen Schulungsvideo geht Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert auf die verschiedenen Möglichkeiten ein und bietet damit eine Grundlage zur Beantwortung der Prüfungsfrage.



Wenn im Zusammenhang mit dem Begriff "Außenhandel" Fragen auftauchen in der Art "Was ist dabei zu beachten?", dann spielt ein ganz bestimmter Aspekt immer eine Rolle. Die Rede ist von der Meldepflicht.



SEPA, SWIFT und Meldepflicht



Im Zusammenhang mit Auslandsüberweisungen gilt dabei folgender Grundsatz: Auslandsüberweisungen, die einen bestimmten Betrag übersteigen, müssen gemeldet werden. Konkret bedeutet dies: Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Ausgenommen davon sind Überweisungen für Wareneinfuhren, bei denen man also einfach eine Rechnung bezahlt.



Was mit "bestimmter Betrag" gemeint ist, ist dabei allerdings variabel. Diese Beträge werden im Außenwirtschaftsgesetz geregelt. So lag Ende 2021 beispielsweise die Grenze bei 12.500 Euro, d.h. Auslandsüberweisungen, die diesen Betrag überschritten, mussten gemeldet werden.



Dabei gilt eine Meldepflicht bis zum 7. Kalendertage des Folgemonats. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Bußgelder von derzeit bis zu 30.000 Euro.



Bleibt nun noch die eigentliche Frage nach den Arten von Überweisungen im Außenhandel.



-Hier ist zunächst das von vielen Unternehmen lange Zeit herbeigesehnte und dann auch endlich eingeführte SEPA-Verfahren innerhalb der EU plus weiteren Staaten wie zum Beispiel Norwegen zu nennen. Norwegen gehört nicht zur EU, aber es ist beim SEPA-Verfahren mit dabei. Das gleiche gilt für die Schweiz und noch einige andere Staaten.





-Ebenfalls zu nennen ist hier die SWIFT-Überweisung. Dieses System ist schon älter als SEPA. SWIFT ist ein System unter Banken, und es handelt sich dabei um eine Fremdwährungsüberweisung.



Das komplette, kostenlose Video "Überweisungsarten im Außenhandel" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens (http://mariusebertsblog.com/).


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Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.



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Datum: 22.03.2022 - 11:13 Uhr
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