Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
ID: 197028
Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Der Minister freute sich vor allem über die große Anzahl an Vorschlägen, die eine bessere Integration von Alleinerziehenden und Zuwanderinnen in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Der Minister unterstrich auch, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren angestiegen ist. 2008 waren 61 Prozent der insgesamt 1,9 Millionen Mütter in Nordrhein-Westfalen erwerbstätig. 2005 waren es noch 57 Prozent. Mittlerweile jedoch, möchte immer noch jede Dritte nicht erwerbstätige Mutter in den Beruf zurückkehren, so der Minister.
Minister Laschet: "Es ist für Frauen immer selbstverständlicher geworden, berufstätig zu sein. Allerdings sind es immer vorwiegend Frauen, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen und auf die Karriere verzichten."
Die Landesregierung fördert im Rahmen der Landesinitiative "Netzwerk W" seit 2007 Aktivitäten zur Unterstützung der Berufsrückkehr von Müttern. Landesweit bestehen 43 lokale Netzwerke. Minister Armin Laschet wies besonders auf zwei herausragende Beispiele, der abgelaufenen Förderphase 2009 hin: So hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna, einen Handlungsleitfaden herausgegeben, in dem Vorschläge zum Umgang mit Schwangerschaft und Wiedereinstieg von Mitarbeiterinnen in den Unternehmen gemacht werden. Von der Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Rückkehrgespräch erhalten Arbeitgeber Anregungen, Musteranschreiben und Checklisten.
Das Bildungswerk für Friedensarbeit hat eine Arbeitshilfe zu dem Internetportal "Migra-Info" erstellt, das für Zuwanderinnen interessante Information zum Arbeitsmarkt enthält. Die Arbeitshilfe bietet ein 20stündiges Unterrichtsmodul, anhand dessen die fachlichen Inhalte von Migra-Info in Qualifizierungsmaßnahmen für Zuwanderinnen integriert werden können.
Der Minister lobte die einzelnen Projekte mit den Worten: "Die Landesinitiative zeigt, dass Erfolge dann erzielt werden können, wenn alle diejenigen vor Ort zusammenarbeiten, die im Bereich Wiedereingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt Verantwortung tragen."
In den kommenden Tagen werden die vom Ministerium für eine Förderung ausgewählten Träger aufgefordert, bei den zuständigen Bezirksregierungen Förderanträge zu stellen. Die Förderhöhe beträgt 10.000 Euro. Die geplanten Aktivitäten müssen vor Ort zwischen Kommune, Arbeitsverwaltung und Bildungsträgern abgestimmt sein.
Darüber hinaus hat die Landesregierung unter www.wiedereinstieg.nrw.de das Internetportal "Forum W" eingerichtet, um Wiedereinsteigerinnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Berufsrückkehr zu helfen. Hier sind erste Information zur Kinderbetreuung, Weiterbildung oder auch Altervorsorge zu finden. Für alle 396 Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen werden Ansprechpartnerinnen genannt auch gibt es die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen. Eine Liste aller Netzwerke zur Förderung des Wiedereinstiegs in Nordrhein-Westfalen ist auf der Seite über das Logo der Landesinitiative "Netzwerk W" zu finden.
Kontakt:
Barbara Löcherbach
Referatsleiterin Presse/Pressesprecherin
0211-8618-4338
Fax: 0211- 8618 - 4566
E-Mail: presse@mgffi.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.05.2010 - 03:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 197028
Anzahl Zeichen: 4080
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 332 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).