Grundrechte an der Losbude / Kommentar von Raimund Neuß zur Aufhebung der Corona-Qurantänepflichte

Grundrechte an der Losbude / Kommentar von Raimund Neuß zur Aufhebung der Corona-Qurantänepflichten

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(ots) -

Wie bitte? Mehr als zwei Jahre lang war sie das zentrale Instrument der Gesundheitsämter zur Eindämmung der Corona-Pandemie: die Isolation aller Infizierten, ob sie Symptome hatten oder nicht, erzwungen durch Androhung von Zwangsmaßnahmen, anfangs sogar systematisch von Ordnungsämtern kontrolliert. Und ab Mai ist das alles nur noch eine dringende Empfehlung, in der Regel jedenfalls, es sei denn, jemand hat das Pech, in einem Gesundheitsberuf zu arbeiten.

Dies hat, bitteschön, wer beschlossen? Die Gesundheitsministerkonferenz, in unserer inoffiziellen Verfassungsordnung ein Gremium, das offensichtlich über dem Bundestag rangiert.

Wohlgemerkt: Ja, natürlich wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, von dem an wir Corona-Infektionen nicht anders behandeln können als etwa Influenzafälle. Aber wer stellt auf welcher Basis fest, dass es genau jetzt so weit ist - bei nach wie vor abenteuerlich hohen Inzidenzen, bei miserabler Datenlage und wenige Tage, bevor der Bundestag über so einschneidende Grundrechtseingriffe wie eine partielle Impfpflicht und ein nationales Impfregister abstimmen soll? Grundrechte gewähren, Grundrechte einschränken, wie passt das zusammen?

Es sind Zufälle wie an der Losbude: Mal, bei Masken- und Testpflichten, fährt die FDP mit dem Rest der Republik Schlitten, mal haben Karl Lauterbach und seine Länderkollegen eine plötzliche Idee. Das ist jener unberechenbare Umgang mit Grundrechten, den die Vorsitzende des Ethikrates gerade eben noch kritisiert hat. Was man anfangs noch mit der Notwendigkeit schnellen Handelns entschuldigen konnte, erscheint im dritten Corona-Jahr nur noch als Willkür.

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Raimund Neuß
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Datum: 05.04.2022 - 16:45 Uhr
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