Immobilienexperte Thomas Filor - Immobilie zu Lebzeiten verschenken

Immobilienexperte Thomas Filor - Immobilie zu Lebzeiten verschenken

ID: 1972523

Eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken hat Vorteile für alle Beteiligten und sorgt für klare Verhältnisse, beispielsweise bei Erbstreitigkeiten




(firmenpresse) - Magdeburg, 09.04.2022. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg rät Immobilienbesitzern dazu, ihre Immobilien zu Lebzeiten zu verschenken. „Wenn jemand erstmal verstorben ist, gestaltet sich das nämlich etwas schwieriger. Eine Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken hat Vorteile für alle Beteiligten und sorgt für klare Verhältnisse, beispielsweise bei Erbstreitigkeiten“, so Filor. Nicht selten kommt es nämlich zu Streitigkeiten bei den Hinterbliebenen und es steht die Frage im Raum, wer eine Immobilie zu welchem Anteil erben wird. Durch eine Schenkung wird beispielsweise geregelt, wie man die Immobilie in Zukunft pflegt. Die Verantwortung wird also an die nächste Generation abgegeben und der Schenkende kann seinen Lebensabend stressfreier genießen.

Finanzielle Sicherheit

Die Schenkung hat auch den Vorteil, dass nächste Generation eine finanzielle Sicherheit genießen. Besonders praktisch ist es, wenn der Beschenkte ohnehin plant, die Immobilie später selbst zu bewohnen. Das macht es auch zu einer optimalen Altersvorsorge. Außerdem vermeidet man Ansprüche Dritter. Das kann ein Pflichtteilsberechtigter oder Sozialleistungsträger sein. Will man sein Eigenheim verschenken, ist es wichtig, dass man sich frühzeitig bei einem Notar erkundigt. So umgeht man mögliche Risiken. So sollt der Immobilieneigentümer sich trotz Schenkung auch selbst absichern, beispielsweise durch ein Nießbrauchs- oder ein lebenslanges Wohnrecht. Das wird im Grundbuch eingetragen.

Steuern sparen

Außerdem lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausschöpfen. Wer seine Immobilie zu Lebzeiten an die nächste Generation verschenken will, sollte es mit der Familie und einem Notar besprechen, aber auch mit einem Steuerberater. „Steuerliche Aspekte sind enorm wichtig bei der Immobilienschenkung. So gibt es Freibeträge. Diese hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. So können Ehe- oder Lebenspartner 500.000 Euro steuerfrei bekommen. Für Kinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro“, erklärt Thomas Filor. Alle zehn Jahre besteht die Möglichkeit, die Freibeträge erneut ausschöpfen – so lässt sich ein Eigenheim komplett steuerfrei übertragen. Wichtig zu wissen ist aber, dass ein Nießbrauch den jeweiligen steuerlichen Schenkungswert verringert.








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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



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Bereitgestellt von Benutzer: FilorEmissionshaus
Datum: 09.04.2022 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Bau & Immobilien


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.04.2022

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