Online-Casino muss Verlust ersetzen – Wegweisende Entscheidung des OLG Frankfurt

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Spieler bekommt Geld zurück - OLG hält Berufung für unbegründet



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(firmenpresse) - München, 26.04.2022. Gute Nachrichten für Spieler, die im Online-Casino Geld verloren haben: Sie haben gute Chancen, ihr Geld zurückzuholen. Wie das OLG Frankfurt jetzt in einem Beschluss deutlich machte, habe ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld, da das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland weitreichend verboten war und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter des Glücksspiels daher nichtig waren. In dem konkreten Fall kann der Spieler sich auf die Rückzahlung von knapp 12.000 Euro freuen, die er im Online-Casino verzockt hatte.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist nicht nur für den Kläger in dem Verfahren erfreulich, sondern auch für viele andere Spieler, die Geld beim Glücksspielen im Internet verloren haben. Zahlreiche Landgerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihr Geld von den Betreibern der Online-Casino zurückfordern können, weil das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten war und ohne gültige Lizenz nach wie vor illegal ist. „Mit dem OLG Frankfurt hat nun erstmals auch ein Oberlandesgericht diese Sicht bestätigt. Die Entscheidung dürfte absolut wegweisend sein und Spielern beste Möglichkeiten eröffnen, ihre Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Hintergrund ist, dass bis zum Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland bestand. Viele Anbieter haben sich an das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag nicht gehalten und ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht.

So war er auch in dem Fall vor dem OLG Frankfurt. Hier hatte der Spieler im Jahr 2017mit Wohnsitz in Hessen über die deutschsprachige Webseite der Beklagten an dem Online-Glücksspiel „Live-Roulette“ teilgenommen und dabei innerhalb weniger Wochen knapp 12.000 Euro verloren. Vom Anbieter des Online-Casinos mit Sitz in Malta forderte er seine Verluste zurück und hatte mit seiner Klage Erfolg. Das Landgericht Gießen entschied mit Urteil vom 25.02.2021, dass der Betreiber der Webseite, der zur Firmengruppe Entain gehört, dem Spieler den Verlust erstatten muss (Az.: 4 O 84/20). Mit dem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland habe die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die Verträge über die Teilnahme an den Glücksspielen seien daher nichtig und der Spieler habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, so das LG Gießen.



Zahlreiche Landgerichte haben inzwischen ähnlich entschieden wie das LG Gießen. Nur in diesem Fall legte die Betreiberin des Online-Casinos Berufung ein – und die ging nach hinten los. Das OLG Frankfurt machte deutlich, dass es die Berufung für unbegründet hält und das LG Gießen richtig entschieden habe. Dem Argument des Glücksspiel-Anbieters, dass er die Spieler darauf hingewiesen habe, die Rechtslage am eigenen Wohnort zu prüfen und sich dies durch Setzen eines Häkchens bestätigen ließ, erteilte das OLG eine klare Absage. Bei den Spielern könne nicht vorausgesetzt werden, dass ihnen das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland bekannt war. Die Beklagte habe auf das Verbot nicht hingewiesen und mit der deutschsprachigen Webseite Spieler mit Wohnsitz in Deutschland angesprochen. Dass das Unternehmen eine Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Malta hatte, sei für das Angebot in Deutschland belanglos, machte das OLG Frankfurt klar. Daher wird das Gericht die Berufung voraussichtlich zurückweisen.

Zum 1. Juli 2021 ist das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gelockert worden. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. „Die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt, dass gute Chancen bestehen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron. Zudem gelten auch weiterhin strenge Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland. Nur wer die strengen Vorgaben einhält und eine entsprechende Lizenz hat, darf in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten.

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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 26.04.2022 - 13:38 Uhr
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