Thomas Filor über den Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht
Magdeburg, 23.05.2022. Schon seit Jahren wird in der Immobilienbranche und seitens der Politik kontrovers diskutiert, wie man Menschen in angespannten Wohnlagen entlasten kann und vor der Verdrängung schützen kann.
Diese Idee wurde von der Fraktion Die Linke ins Leben gerufen und bezieht sich auf die zukünftigen Nutzungen von Grundstücken in den Erhaltungsgebieten. Dafür soll künftig der Paragraf 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) geändert werden.
Kritik seitens der Immobilienverbände
Die Immobilienverbände kritisieren den Vorschlag weitestgehend. Ein Argument dagegen ist, dass das kommunale Vorkaufsrecht eine zu teure Maßnahme sei. Man könne laut Vertreter der Immobilienverbände das Geld besser in den Neubau investieren, vor allem in den Neubau von Sozialwohnungen. „Die Verunsicherung von Investoren führt dazu, dass eventuelle Neuinvestitionen eingeschränkt werden. Das bestätigt auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Hinzu kommt, dass es doch völlig unklar ist, wie man künftige Nutzungsabsichten zu interpretieren hat. Wichtig ist es, dass man eine langfristige Lösung findet“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Nachteile für Käufer einer Immobilie vermeiden
So wird der Gesetzentwurf der Linksfraktion also zwar als freundlich für Mieter verstanden, nicht aber für Immobilienkäufer und Investoren. Derzeit gibt es noch einige Unsicherheiten, was den Gesetzesentwurf betrifft und wie genau man den § 27 BauGB ändern könnte. Fraglich ist, ob Käufer einer Immobilie das Vorkaufsrecht der Kommune in gewissen Fällen abwenden könnten. Käufer müssten auf jeden Fall belegen, dass sie die von der Gemeinde festgelegten Erhaltungsziele auch einhalten werden. Eigentümer dürfen sich also nicht weigern, eine Erhaltungserklärung abzugeben.
©2022_VL/B
Themen in dieser Pressemitteilung:
thomas-filor
filor-magdeburg
immobilienexperte
wohnimmobilien
neubau
wohnungsmarkt
filor-erfahrungen
preise-wohnen
haus-kaufen
vorkaufsrecht
immobilien-politik
bauwirtschaft
baupolitik
mieter-entlasten
immobilieneigentuemer
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Klausenerstraße 16
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: presse(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de
Datum: 23.05.2022 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1982247
Anzahl Zeichen: 2242
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.05.2022
Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thomas Filor über den Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Thomas Filor (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).