Online-Casino muss Verluste vollständig ersetzen
Lockerung des Verbots von Online-Glücksspielen ändert nichts am Rückzahlungsanspruch wegen fehlender Lizenz

(firmenpresse) - München, 01.06.2022. Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einer Spielerin ihren Verlust vollständig ersetzen, knapp 9.600 Euro. Das hat das Landgericht Deggendorf mit Urteil vom 31. Mai 2022 entschieden (Az.: 33 O 668/21). Grund ist, dass die Betreiberin keine notwendige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland hatte.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele. Dennoch machten viele Anbieter über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie jedoch keinen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern. Das gilt auch, wenn die Anbieter nach dem 30. Juni 2021 nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Die Spielerin in dem vorliegenden Fall hatte über eine Webseite zwischen Mai und November 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt 9.575 Euro verloren. Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte über eine Glücksspiellizenz für Malta, die in Deutschland jedoch keine Gültigkeit hat. Die Klägerin verlangte daher von der Betreiberin das Geld zurück.
Mit Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse der Klägerin ihre Verluste vollständig erstatten, entschied das LG Deggendorf.
Dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, stehe dem Anspruch der Klägerin auf die vollständige Rückzahlung ihrer Verluste, also auch für Verluste nach dem 30. Juni 2021, nicht im Wege, erklärte das Gericht. Denn nach der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung ist gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Glückspielstaatsvertrag immer noch ein Erlaubnisvorbehalt für das Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen im Internet angeordnet. Über eine entsprechende Lizenz für ihr Glücksspielangebot in Deutschland habe die Beklagte nicht verfügt. Daher sei es auch unerheblich, ob die Klägerin ihr Geld vor oder nach dem 1. Juli 2021 verloren habe. Die abgeschlossenen Spielverträge seien in jedem Fall nichtig und die Beklagte müsse den Verlust erstatten, so das LG Deggendorf.
„Ohne gültige Lizenz ist das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland nach wie vor verboten. Spieler haben daher gute Aussichten, ihre Verluste zurückzufordern, auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 eingetreten sind“, so Rechtsanwalt Cocron, der schon in zahlreichen Verfahren das Geld für seine Mandanten zurückgeholt hat.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 01.06.2022 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
Stadt:
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