Wende im Abgasskandal durch EuGH / BGH verschiebt Diesel-Verhandlung zum VW-Motor EA288
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In der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandal steht die große Wende bevor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine für den 30. Juni 2022 terminierte Verhandlung zum VW-Dieselmotor EA288 abgesagt und will eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten. Hintergrund: Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem Diesel-Verfahren klar gemacht, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des BGH, berichtete test.de. In der Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird in drei bis sechs Monaten gerechnet. Auch zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzen Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten.
Bundesgerichtshof müsste Rechtsprechung im Abgasskandal ändern
Aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer wird im Abgasskandal gerade ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher hat der Bundesgerichtshof die Messlatte für eine Verurteilung der Hersteller sehr hoch gehängt. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) vorliegt. Und auch bei der Ermittlung des Schadensersatzes zeigte sich das Gericht bisher rigoros. Die auf den vollen Kaufpreis anzurechnende Nutzungsentschädigung kann den Schadensersatz unter Umständen vollständig aufzehren.
Der EuGH-Generalanwalt widerspricht in seinen Schlussanträgen dieser Sichtweise. Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster". (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-widerspricht-im-thermofenster-streit-dem-bgh) Der Rechtsprofessor Dr. Michael Heese (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/rom-liegt-nicht-in-karlsruhe?bifo=port) aus Regensburg fasst die Ansichten des Generalanwalts folgendermaßen zusammen: "Die einschlägige Verordnung schütze auch die individuellen Interessen der Käufer. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar. Im Klartext: Hersteller haften nach § 823 II BGB in Verbindung mit EU-Recht bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, und die Vorteilsausgleichung wird - insbesondere auch bei den Leasing-Fällen - erheblich einzuschränken sein; die Hersteller müssen die Haftung (im Einzelfall) spüren!"
Folgt der EuGH dieser Sichtweise sieht Professor Dr. Michael Heese eine neue Klagewelle auf die Autoindustrie zu rollen. Vor allem Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen "Thermofenster" und "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung" wären davon betroffen. Beide Manipulationstechniken kommen in den meisten Diesel-Fahrzeugen vor. Selbst das Software-Update zum VW-Skandalmotor EA189 soll ein Thermofenster sein. Auch Daimler, Fiat Chrysler, BMW und Opel sollen auf diese Manipulationsstrategien zurückgreifen, um die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten zu können. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger beeinträchtigt.
Neuer Schwung für Dieselgate 2.0 durch den EuGH
Der Antrag des EuGH-Generalanwalts wertet die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer als sensationelle Wende in der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Gerade in den Verfahren gegen Mercedes, Fiat und VW entsteht neue Dynamik. Der BGH versucht mit seiner jüngsten Rechtsprechung, den Skandal zu den Akten zu legen. Doch Dieselgate 2.0 ist bereits bei den Gerichten angekommen. VW beispielsweise soll als Software-Update zum Skandalmotor EA189 ein Thermofenster verwenden. Auch im Nachfolge-Modell EA 288 kommt es zum Einsatz. Bei Mercedes liegen unzählige Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Hier geht es um unterschiedliche unzulässige Abschalteinrichtungen.
Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/fahrverbote), Stilllegungen (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/stilllegung) und Wertverluste (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wertverlust), sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/individualklage) erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Inhaber führten die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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Datum: 28.06.2022 - 09:00 Uhr
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