GKV-Finanzstabilisierungsgesetz /Ärzteschaft warnt vor Leistungskürzungen durch die Hintertür
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Die Bundesärztekammer hat deutliche Kritik an einzelnen Regelungen des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes geübt. "Mit diesem Gesetz wird nicht nur bei den Kassenfinanzen gespart. Gespart wird hier vor allem am politischen Gestaltungswillen der Verantwortlichen. Statt eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur finanziellen Stabilisierung des GKV-Systems, präsentiert die Politik nur Stückwerk", sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, vor der Expertenanhörung zu dem Referentenentwurf an diesem Mittwoch. Exemplarisch stehe hierfür die Streichung der extrabudgetären Vergütung für Neupatienten in den Arztpraxen. Diese Regelung sei ursprünglich mit dem Ziel eingeführt worden, die Patientenversorgung zu sichern. "Diese kurzsichtige Maßnahme wird nur einen geringen Teil des Krankenkassen-Defizits insgesamt ausgleichen, sie kann aber die Versorgungssituation weiter verschärfen und stellt für junge Ärztinnen und Ärzte möglicherweise einen weiteren Grund dar, sich gegen eine Niederlassung zu entscheiden", warnte Reinhardt. Er erinnerte daran, dass der Bundesgesundheitsminister ausdrücklich Leistungskürzungen ausgeschlossen hatte. Die nun geplanten Honorarkürzungen seien nichts anderes als Leistungskürzungen durch die Hintertür.
Reinhardt betonte, dass die mit dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen vor dem Hintergrund der vielfältigen Herausforderungen des Gesundheitswesens auf eine nachhaltige und nicht nur auf eine kurzfristige Stabilisierung und Konsolidierung der Kassenfinanzen angelegt sein sollten.
In ihrer schriftlichen Stellungnahme zu dem Entwurf kritisiert die Bundesärztekammer, dass der geplante zusätzliche Bundeszuschuss für die GKV von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2023 weder in der vorgesehenen Höhe noch im Hinblick auf die nur einjährige Laufzeit ausreichend sei. "Angesichts der erheblichen Herausforderungen und der erforderlichen Strukturreformen, vor denen das Gesundheitswesen nicht zuletzt aufgrund der Pandemie steht, bedarf es weiterer sowie verstetigter Bundesmittel, um die GKV-Finanzen nachhaltig zu stützen." Konkret spricht sich die Bundesärztekammer für einen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds im Jahr 2023 aus. In den Folgejahren sei zwingend ein dem tatsächlichen Bedarf angepasster und, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, regelhaft dynamisierter ausreichender Bundeszuschuss erforderlich.
Als weitere Maßnahme zur Entlastung der Kassenfinanzen regt die Bundesärztekammer die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel an. Die vorgesehene Staffelung des Erstattungsbetrags für Arzneimittel je nach festgestelltem Ausmaß des Zusatznutzens durch den Gemeinsam Bundesausschuss wird begrüßt. Bedauerlich sei jedoch, dass die beiden höchsten Zusatznutzenkategorien von den Vorgaben für den Erstattungsbetrag ausgenommen wurden, so die BÄK.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz - GKV-FinStG) (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/20220712_GKV-FinStG_RefE_SN_BAEK.pdf)
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Datum: 12.07.2022 - 14:12 Uhr
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