GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / Honorarkürzungen sind Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
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Zu den Forderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Honorarkürzungen in der ärztlichen Versorgung zur Deckung des Krankenkassendefizits erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
"Ohne die hochengagierte Arbeit der Ärztinnen und Ärzte wie auch anderer Gesundheitsberufe in Kliniken und Praxen wäre die Bewältigung der Corona-Pandemie nicht möglich. Bund und Länder haben sich in dieser Krise immer zu einhundert Prozent auf die enorme Leistungsbereitschaft aller im Gesundheitswesen Tätiger verlassen können. Dazu zählen auch und gerade die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Praxisteams. Sie gehen sowohl bei der Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch im Rahmen der nationalen Impfkampagne bis heute tagtäglich an ihre Belastungsgrenze. Mit wieder steigenden Infektionszahlen stehen schon im Herbst weitere Herausforderungen an. Wenn Kassenfunktionäre jetzt kaltschnäuzig weitere Einsparungen in der ärztlichen Versorgung fordern, dann ist das mehr als nur ignorant. Man kann doch nicht ernsthaft diejenigen, die in dieser Weise zur Bewältigung dieser Krise beitragen, dermaßen verprellen. Wir erwarten hier deutliche Unterstützung von Seiten der Politik.
Mit dem Vorhaben im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von Neupatienten wieder zurücknehmen, hat der Bundesgesundheitsminister bereits sein Versprechen gebrochen, keine Leistungskürzungen vorzunehmen. Wenn jetzt auch noch, wie von der GKV gefordert, die extrabudgetäre Vergütung der offenen Sprechstunden gestrichen wird, ist das nach drei Jahren Pandemie ein Affront gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihrer Medizinischen Fachangestellten.
Statt willkürlicher Sparmaßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen brauchen wir nachhaltige, strukturelle Reformen bei der Krankenkassenfinanzierung. So ist der geplante zusätzliche Bundeszuschuss für die GKV von zwei Milliarden Euro für das Jahr 2023 weder in der vorgesehenen Höhe noch im Hinblick auf die nur einjährige Laufzeit ausreichend. Angesichts der erheblichen Herausforderungen und der erforderlichen Strukturreformen, vor denen das Gesundheitswesen nicht zuletzt aufgrund der Pandemie steht, bedarf es weiterer sowie verstetigter Bundesmittel, um die GKV-Finanzen nachhaltig zu stützen."
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Datum: 14.07.2022 - 14:43 Uhr
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