Hochschulen für Angewandte Wissenschaften machen großen Schritt in Richtung Promotionsrecht
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Es war ein langer, mühsamer, aber letztlich erfolgreicher Weg für die HAW in Baden-Württemberg. Nun wurden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Weiterentwicklungsklausel des Landeshochschulgesetzes (§ 76 Abs. 2) auf der konstituierenden Sitzung des dafür erforderlichen Zusammenschlusses von HAW geschaffen.
Nach der bereits erfolgten Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen Ende Juni ist der Promotionsverband der HAW durch die Vorstandswahlen jetzt handlungsfähig und die Voraussetzungen für die Verleihung des Promotionsrechts an den Verband sind somit geschaffen.
Durch die Verbandsversammlung, in der die Hochschulen durch Rektorinnen, Rektoren, Präsidentinnen, Präsidenten, Kanzlerinnen und Kanzler vertreten werden, wurde Prof. Dr. Volker Reuter zum Gründungsvorsitzenden gewählt. In den vierköpfigen Gründungsvorstand wurden außerdem gewählt:
Prof. Dr. Andreas Frey, Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen,
Dr. Henrik Becker, Kanzler der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg,
Henning Rudewig, Kanzler der Hochschule Ravensburg-Weingarten.
Die Stimmung der ersten Sitzung war ebenso feierlich wie erleichtert, da die HAW in Baden-Württemberg damit einen lang ersehnten Entwicklungsschritt gehen konnten, der die Forschungsleistung dieses Hochschultyps bestätigt, anerkennt und entscheidend stärkt.
Die Qualitätssicherung der Promotionsverfahren im Verband wird durch verbindliche Prozesse, rechtliche und universitäre Standards gewährleistet. Das Kernelement ist ein qualitätsgeleiteter und auf einen Forschungsnachweis beruhender Auswahlprozess der am Promotionsrecht beteiligten Professorinnen und Professoren. Nur über den Nachweis von Forschungsstärke und ausreichende Forschungsaktivitäten können sie zeitlich befristet in das Promotionszentrum des Verbands aufgenommen werden. Das heißt auch, der Nachweis muss immer wieder erbracht und überprüft werden.
Eine Stärke und Besonderheit des baden-württembergischen Weges zu einem HAW-Promotionsrecht ist, dass er nicht jeder Hochschule, jeder Fakultät oder gar jedem/r Professor/Professorin, sehr wohl aber grundsätzlich allen nachgewiesen forschungsstarken Professorinnen und Professoren der Hochschulart einen unmittelbaren Zugang zum eigenständigen Promotionsrecht und dessen Ausübung ermöglicht. Es kommt also nicht darauf an, an welche Hochschule und in welchen Fachbereich man berufen wurde, sondern ausschließlich auf die eigene, individuelle Forschungsleistung. Deren Stärke und Belastbarkeit muss jedoch zunächst nachgewiesen werden. Einen Automatismus oder eine Beteiligung in Erwartung einer hohen Forschungsaktivität wird es ebenso wenig geben, wie eine dauerhafte Zuerkennung dieses Privilegs. Die HAW und das Land geben damit gemeinsam ein übertragbares Beispiel für einen verantwortlichen Umgang mit dem Promotionsrecht. Bereits seit 2014 wird die konsequente Qualitätssicherung und strikte Auswahl im HAW-Forschungsnetzwerk BW-CAR gelebt und erprobt, welches im September im Promotionszentrum des Verbands aufgehen wird. Diese "BW-CAR-Kennzahlen" waren auch eine der Orientierungsgrundlagen für die Verleihung eines HAW-Promotionsrechts in Hessen (2016) und in Sachsen-Anhalt (2021).
Ebenfalls im September wird sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Thema beschäftigen, wie es die gesetzliche Regelung vorsieht. Nach dieser Befassung sollte zeitnah die formale Verleihung des Promotionsrechts an den Verband durch das Wissenschaftsministerium bzw. Frau Ministerin Bauer möglich sein.
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Datum: 15.07.2022 - 14:14 Uhr
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