ADAC: Verkehrssicherheit nicht nur durch härtere Strafen verbessern / 60. Verkehrsgerichtstag in Go

ADAC: Verkehrssicherheit nicht nur durch härtere Strafen verbessern / 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar

ID: 2001245
(ots) -

Die Frage, welche Folgen nach einem Verkehrsverstoß angemessen sind, wird auch nach der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs im Jahr 2021 kontrovers gesehen. Die ursprünglich beschlossene Verschärfung der Fahrverbotsgrenzwerte bei Tempoverstößen wurde zurückgenommen und stattdessen wurden die Bußgelder deutlich erhöht. Während manche die Rechtsfolgen im Ordnungswidrigkeitenverfahren als überzogen ansehen, fordern andere deutlich härtere Sanktionen. Welche Maßnahmen noch sinnvoll sein können, ohne auf immer noch härtere Strafen zu setzen, darüber diskutiert der AK I auf dem 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Von großem Interesse dürfte auch der AK VI sein, in dem über eine Anpassung der Rechtslage nach Unfällen mit E-Scootern diskutiert wird. Wer schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, muss derzeit dem Fahrer des Fahrzeugs ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu bekommen. Gelingt dies nicht, zahlt die Versicherung nichts. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass Geschädigte nicht leer ausgehen und dafür das Recht entsprechend geändert wird.

Im AK II diskutieren die Verkehrs- und Rechtsexperten über die Sinnhaftigkeit der juristisch unterschiedlichen Bewertung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Straßenverkehr: Während es bei Alkohol einen Grenzwert von 0,5 Promille gibt, wird jede Fahrt unter der Wirkung von THC mit Geldbuße, Punkten und Fahrverbot sanktioniert. Im Arbeitskreis ist zu diskutieren, ob diese Unterscheidung weiterhin gerechtfertigt ist und ob jede Fahrt unter Wirkung von illegalem Cannabis Eignungszweifel der Führerscheinstelle begründet. Dabei muss auch die 2017 legalisierte Verabreichung von Cannabisblüten als Medikament betrachtet werden, da häufig zusätzlich Joints geraucht werden. Der ADAC spricht sich dafür aus, dass die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer unter keinen Umständen beeinträchtigt werden darf.

In weiteren Arbeitskreisen wird über eine Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrern (AK IV) diskutiert, ebenso über eine Optimierung von Reha-Maßnahmen nach Unfällen (AK V) sowie über die Frage, wer bei einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen darf - ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde (AK VII).



Die einzelnen ADAC Pressemeldungen zu den Arbeitskreisen finden Sie unter www.presse.adac.de.

Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Größtes B2C-Netzwerk für Digital Fueling schließt Partnerschaft mit BK Benzin-Kontor Fünf Gründe von LeasePlan für E-Mobilität (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.08.2022 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2001245
Anzahl Zeichen: 2689

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 204 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ADAC: Verkehrssicherheit nicht nur durch härtere Strafen verbessern / 60. Verkehrsgerichtstag in Goslar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z