ARAG, stimmt das?

ARAG, stimmt das?

ID: 2003404

ARAG Experten räumen mit weit verbreiteten Rechtsirrtümern auf



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Eltern haften (nicht immer) für ihre Kinder

Es gelten strenge Anforderungen an Eltern, wenn es darum geht, ihre minderjährigen Kinder über Gefahren für sich und Dritte aufzuklären und zu überwachen. Vor allem, wenn es zu naturgemäß gefährlichen Situationen beispielsweise mit Feuer, gefährlichem Spielzeug oder etwa im Schwimmbad kommen kann. Doch trotzdem haften sie nicht automatisch uneingeschränkt für ihren Nachwuchs, wenn etwas passiert. Laut ARAG Experten kommt es immer wieder auf den Einzelfall und den Entwicklungsstand des jeweiligen Kindes an. Zudem spielen Alter und auch Charakter des Nachwuchses für den Umfang der Aufsichtspflicht eine Rolle. Genügen verständige Eltern ihrer Aufsichtspflicht und wäre der Schaden auch bei entsprechender Beaufsichtigung entstanden, können sie nicht immer zur Haftung herangezogen werden.



So kann z. B. auch den Betreiber einer Baustelle eine Mitschuld treffen, wenn es auf dem Baustellengelände durch spielende Kinder zum Unfall oder zu Schäden kommt. Er ist nämlich verpflichtet, den Baustellenbereich so abzusichern, dass davon keine Gefahr für andere Personen und insbesondere nicht für kleine Entdecker ausgehen kann. Einfach ein "Betreten verboten"- oder "Eltern haften für ihre Kinder"-Schild an den Bauzaun zu hängen, genügt nicht. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 270/95) ist gerade bei Kindern aufgrund ihrer Unerfahrenheit und ihres Erforschungsdrangs in besonderem Maße damit zu rechnen, dass sie sich unbefugt der Gefahrenquelle "Baustelle" nähern. In diesem tragischen Fall war ein Kind auf einer Baustelle in einen nicht umzäunten Löschwasserteich gefallen und ertrunken.



In einem anderen Fall zog sich ein Kleinkind bei einem Schwimmbadbesuch Verbrennungen an den Füßen zu, weil es barfuß auf eine durch die Sonne erhitzte Metallplatte in Beckennähe lief. Das Landgericht Koblenz sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch die Schwimmbadbetreiberin zu. Betreiber eines Schwimmbades sind nach Angaben der ARAG Experten verpflichtet, Schutzvorkehrungen zu treffen, um Schwimmbadbesucher vor Gefahren zu schützen. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Mutter sah das Gericht dagegen nicht. Die Mutter lief neben ihrem Kind und hätte auf eine Absperrung oder ein Hinweisschild sofort reagieren können. Es gibt keine Verpflichtung der Eltern, ein Kind im Schwimmbad dauerhaft an der Hand zu halten (Az.: 1 O 62/20).





Müssen Taxis auch kurze Wege fahren?

Ja, sagen die ARAG Experten und weisen auf die Beförderungspflicht von Taxifahrern hin. Diese Pflicht gilt sogar für Haustiere, vorausgesetzt, sie stellen keine Bedrohung für den Fahrer oder andere Menschen dar. Während je nach Region ein Zuschlag für das Tier anfallen kann, müssen Blindenhunde immer kostenfrei mitgenommen werden. Die Beförderungspflicht gilt innerhalb so genannter Pflichtfahrgebiete, in der auch kürzeste Strecken gefahren werden müssen. Der Fahrgast hat auch die Wahl, in welches Taxi er steigt, er muss also nicht das erste in der Reihe wartender Fahrzeuge nehmen. Auch den Sitzplatz darf er sich aussuchen.





Waschmaschine allein zu Haus

Manche Wasch- und Spülmaschinen-Programme dauern Stunden. Zeit genug für einen kurzen Spaziergang, eine Joggingrunde oder den Einkauf. Doch darf man das Haus verlassen, wenn die Maschine läuft? Dazu geben die ARAG Experten ein klares "Jein". Der Unterschied liegt in der Ausstattung des Gerätes: Ist es mit einem Wasser-Stopp-System ausgerüstet, was in der Regel bei modernen Maschinen der Fall ist, darf man das Haus verlassen. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass die Wasserzufuhr unterbrochen wird, wenn plötzlich Wasser austritt. Kommt es trotzdem zu einem Wasserschaden, zahlt in der Regel die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Handelt es sich allerdings um ein älteres Modell ohne ein entsprechendes Sicherungssystem, können die Besitzer im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben, weil sie fahrlässig gehandelt haben, indem sie die Maschine unbeaufsichtigt gelassen haben. Um sich vor nassen Überraschungen zu schützen, raten die ARAG Experten zu überprüfen, ob ein Aquastop-System vorhanden ist und welche Vertragsbedingungen bei der Versicherung für Schäden mit Leitungswasser oder defekten Elektrogeräten gelten. Übrigens: Alte Geräte können meist mit einem Sicherungssystem nachgerüstet werden.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Im Gespräch: Wie bleiben Unternehmen resilient- Franky
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.08.2022 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2003404
Anzahl Zeichen: 4967

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 242 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG, stimmt das?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z