Nach der NRW Wahl blockiert FDP den Pflegemindestlohn
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Nach der NRW Wahl blockiert FDP den Pflegemindestlohn
Zur Ankuendigung des Wirtschaftsministers Bruederle, den Pflegemindestlohn zu blockieren, erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Nach der NRW Wahl laesst die schwarz-gelbe Koalition die "Katze aus dem Sack". Der Pflegemindestlohn soll nun nicht wie bereits vom Arbeitsministerium angekuendigt ab 1. Juli 2010 in einer Rechtsverordnung erlassen werden. Wirtschaftsminister Bruederle fordert eine Kabinettsbefassung und erklaert, die FDP lehne Mindestloehne im Prinzip ab. Unbeachtet laesst er dabei, dass selbst Gesundheitsminister Roesler, ebenfalls FDP, die Vorschlaege der Pflegekommission als akzeptabel bezeichnet hatte.
Die Pflegekommission hat einen Mindestlohn - 8,50 Euro im Westen, 7,50 Euro im Osten - vorgeschlagen. Die Arbeitsministerin haette das Verfahren zum Erlass einer Rechtsverordnung laengst auf den Weg bringen und die entsprechende Rechtsverordnung erstrecken koennen. Sie benoetigt die Zustimmung von Bundeswirtschaftsminister Bruederle hier rechtlich nicht.
Es liegt ein einstimmiger Beschluss der Pflegemindestlohn-Kommission vor, der Arbeitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Krankenpflege und einen branchenspezifischen Mindestlohn festlegt. Nur wenn in der Branche angemessen bezahlt wird und die Arbeitsbedingungen attraktiv sind, werden genuegend junge Menschen fuer Ausbildung und Arbeit in der Zukunftsbranche Pflege gewonnen werden koennen. Die Fachleute in der Kommission wurden ihrer grossen Verantwortung gerecht, diese Eigenschaft kann man dem Wirtschaftsminister bei seinen Ankuendigungen nicht attestieren.
Mindestloehne sind Kernelemente sozialer Gerechtigkeit - und eine wichtige Grundvoraussetzung fuer gute Arbeit.
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Datum: 17.05.2010 - 16:47 Uhr
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