Rechtsanwalt in Baden-Baden: Unterhalt und Kinderbonus
ID: 2007393
Darf der Unterhaltspflichtige den Unterhalt wegen des Kinderbonus kürzen?
Rechtsanwalt in Baden-Baden informiert zu den Themen "Unterhalt und Kinderbonus"
Der Kinderbonus vom Juli 2022 ist Teil des Entlastungspakets. Er wurde für alle Kinder in Deutschland gezahlt, die im laufenden Jahr mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld hatten. Der einmalige Zuschuss musste dabei nicht beantragt werden, sondern er wurde wenige Tage nach dem Kindergeld automatisch auf das Konto des Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Unterhaltspflichtige Elternteile sind berechtigt, den Unterhalt um die Hälfte des Kinderbonus zu kürzen. Susanne Cronauer: "Zahlt bei getrenntlebenden Eltern ein Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr oder teilen sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte, dann darf der unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von der Unterhaltszahlung im Auszahlungsmonat abziehen. Somit verhält es sich mit dem Kinderbonus wie mit dem Coronabonus."
Weniger Unterhalt wegen Kinderbonus - Rechtsanwalt in Baden-Baden schildert den Rechtsrahmen
Anders ist es jedoch, wenn die Unterhaltszahlungen unterhalb des vorgegebenen Mindestwerts liegen. In diesem Fall darf der Unterhaltspflichtige die Zahlungen nicht noch zusätzlich um die Hälfte des Kinderbonus kürzen. "Natürlich ist der Unterhaltsverpflichtete nicht dazu gezwungen, den Unterhalt um den hälftigen Bonus, also 50 Euro pro Kind, zu kürzen. Er kann die Höhe auch unangetastet lassen, wenn er das möchte und den Unterhalt wie gewohnt zahlen", ergänzt Susanne Cronauer. Beim staatlichen Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus 2022 übrigens nicht angerechnet. Wer also vom Staat Unterhalt erhält, muss nicht mit einer Anpassung des Mindestsatzes rechnen.
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Datum: 15.09.2022 - 00:20 Uhr
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