Geld zurück bei Online-Sportwetten

Geld zurück bei Online-Sportwetten

ID: 2008325

Anbieter muss Verlust erstatten – Entscheidung des Landgerichts Dresden



Online-GlücksspielOnline-Glücksspiel

(firmenpresse) - München, 19.09.2022. Nicht nur Verluste aus Online-Glücksspielen können zurückgefordert werden, sondern auch Verluste aus Online-Sportwetten. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Dresden vom 13. September 2022 (Az.: 10 O 2570/20). Der Kläger hatte bei Sportwetten im Internet rund 8.000 Euro verloren. Das Gericht entschied, dass die Veranstalterin des Online-Sportwetten, die Invicta Networks N.V. mit Sitz in Curaçao, den Verlust erstatten muss, da sie für ihr Angebot nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erreicht.

Von seinem Wohnsitz in Sachsen hatte der Kläger zwischen 2017 und 2020 an den Online-Sportwetten über eine englischsprachige Webseite der Beklagten teilgenommen. Dabei verzockte er unter dem Strich rund 8.000 Euro. Dass das Angebot der Online-Sportwetten in Deutschland verboten war, wusste der Kläger zu diesem Zeitpunkt nicht.

Bis zum 1. Juli 2021 war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Auch Sportwetten zählen zu Glücksspielen und fallen daher ebenfalls unter das Verbot “, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Die Bundesländer hatten zwar die Möglichkeit, Online-Sportwetten zu erlauben. Das war hier allerdings nicht der Fall.

Da die Beklagte nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, habe sie gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seines Verlusts, entschied das LG Dresden.

„Wer Glücksspiele oder Sportwetten im Internet öffentlich anbietet, muss über die notwendige Lizenz verfügen. Ansonsten ist das Angebot illegal und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtsanwalt Cocron.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 19.09.2022 - 13:16 Uhr
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Ansprechpartner: Istvan Cocron
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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