Gasumlage und Mehrwertsteuer-Senkung für Gas
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Bundeskanzler Olaf Scholz hatte am 18. August 2022 eine Umsatzsteuerabsenkung auf Gas von 19 auf 7 Prozent befristet bis zum 31. März 2024 verkündet. Die Bundesregierung berät aktuell über den Umsetzungsweg. Um das Umsatzsteuergesetz zu ändern, sind Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat nötig.
Wir stehen Ihnen gerne wie gewohnt mit unserer Kompetenz im SAP for Utilities Umfeld und unserem umfangreichen Prozesswissen zur Seite, um Sie bestmöglich und vor allem fristgerecht auf die
Anpassungen vorzubereiten. Starten Sie mit der Umsetzungsplanung für ihr Unternehmen umgehend, denn unter Umständen, je nach festgelegter Frist der Bundesregierung wäre eine zeitgleiche Produktivsetzung mit dem Formatwechsel zum 01. Oktober 2022 ein mögliches Szenario.
Unsere Experten aus den Fachbereichen Abrechnung, Forderungsmanagement (Nebenbuchhaltung) und dem Formularwesen haben sich zusammengesetzt und mögliche Lösungsszenarien für die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen erarbeitet. Unserer Mitarbeiter sind darüber hinaus auch bereits in Abstimmung und Umsetzungsplanung mit unseren Bestandskunden. Hierbei haben wir sowohl die Netz- als auch die Lieferantensysteme im Fokus.
DSC-Expertentipp: Planen Sie neben der Umsetzungsphase auch eine umfangreiche Testphase ein, da von der Umsetzung nicht nur Formulare, Tarifstammdaten und die Kontenfindung betroffen sind, sondern auch diverse Prozesse bei denen beispielsweise steuerliche Informationen per elektronischen Datenaustausch (Marktkommunikaiton) kommuniziert werden.
Falls Sie Fragen zum Thema Gasumlage und Mehrwertsteuer-Senkung für Gas haben oder an einer gemeinsamen Umsetzung interessiert sind, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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Datum: 20.09.2022 - 13:16 Uhr
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