ARAG Recht kurios

ARAG Recht kurios

ID: 2022806

Gerichtsurteile zum Schmunzeln



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Marihuana per Gefangenen-Post

Der Grund, weshalb er im Gefängnis saß, war nach Information der ARAG Experten unerlaubter Drogenbesitz. Da der Mann wegen ähnlicher Delikte bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war, sollte er drei Monate absitzen. Doch aus einem Quartal wurde eine über einjährige Haftstrafe. Der Grund: Als er seine Strafe antrat, ließ er sich aus der Obdachlosenunterkunft nicht nur Kleidung und persönliche Sachen in die Justizvollzugsanstalt schicken, sondern auch über 80 Gramm Marihuana. Wenig lustig, fanden die Richter, und machten kurzen Prozess (Amtsgericht München, Az.: 1111 Ls 361 Js 111206/18).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/





2.300 Euro teures Nummernschild

Für rund 40 Euro bekommen Fahrzeughalter für ihren neu zugelassenen Wagen zwei Nummernschilder. Doch es geht auch teurer: In einem konkreten Fall sollte ein Mann mehr als 2.300 Euro dafür zahlen, dass die Polizei sein Kennzeichen sichergestellt und verwahrt hatte. Zuvor wurde das Kennzeichen bei einer Verkehrskontrolle einkassiert, weil das EU-Symbol mit Folie abgeklebt worden war und darüber hinaus die Stempelplakette fehlte. Per Brief wurde er darüber informiert, dass er einer Verwertung zustimmen muss und die Verwahrung bis dahin sieben Euro pro Tag koste. Ein Jahr später erhielt der Mann erneut Post von der Polizei, diesmal mit dem Hinweis, dass das Kennzeichen nun endlich verwertet werden solle. Die eigentliche Überraschung aber war der ebenfalls enthaltene Gebührenbescheid über 2.331 Euro für 333 Tage Aufbewahrung. Der Mann zog gegen diese absurde Summe vor Gericht, zumal er das erste Schreiben laut eigenen Angaben nie erhalten habe. Auch die Richter bewerteten die Kosten als unverhältnismäßig und hoben den Gebührenbescheid auf. Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auch auf eine Kostenminderungspflicht des Landes hin. Danach müssen sichergestellte Gegenstände ohne erkennbares ideelles Interesse in einem überschaubaren Zeitraum verwertet bzw. vernichtet werden (Verwaltungsgericht Trier, Az.: 8 K 10881/16.TR).





Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Selbstjustiz mit einem Pitbull als Gehilfen

Die Post, die die Vermieterin ihrem Mieter zukommen lassen wollte, barg miese Nachrichten: Es handelte sich laut ARAG Experten um eine so genannte Verwertungskündigung. D. h., der Mann sollte seine Mietwohnung räumen, weil das Unternehmen, dass das Grundstück samt Haus gekauft hatte, das Gebäude abreißen und einen Neubau errichten wollte. Der Mieter ahnte bereits Böses und hinderte den Überbringer der schlechten Nachrichten am Betreten des Wohnhauses. Als Bekräftigung drohte der erboste Mieter, dass er den Mitarbeiter von seinem Pitbull zerfleischen lassen würde. Daraufhin flatterte ihm die fristlose Kündigung ins Haus. Es folgte eine Räumungsklage, die der entnervte Hundebesitzer verlor. Die Richter waren der Ansicht, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses angesichts solcher Bedrohungen nicht zumutbar sei. Zudem sei eine derartige Selbstjustiz nicht hinnehmbar (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az.: 203 C 45/21).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Lange dauert es nicht mehr Auszeichnung zum Professor des Jahres 2022 für Chengguang Li
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.11.2022 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2022806
Anzahl Zeichen: 4007

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht kurios"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z