Patientenschutzgesetz nur gemeinsam mit den Beteiligten

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Patientenschutzgesetz nur gemeinsam mit den Beteiligten



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Wohl der Patientinnen und Patienten steht im Mittelpunkt

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu Patientenrechten erklären der gesundheitspolitische Sprecher und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn MdB und der Berichterstatter für Patientenrechte, Erwin Rüddel MdB:

Wir haben uns gemeinsam mit der FDP-Fraktion im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Patientenrechte in einem eigenen Patientenschutzgesetz zu bündeln. Dieses werden wir gemeinsam mit den Beteiligten erarbeiten. Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht dabei im Mittelpunkt. Darüber hinaus werden wir die unabhängige Patientenberatung, deren modellhafte Erprobung Ende 2010 ausläuft, verstetigen. Denn nur informierte Patienten sind mündige Patienten. Dabei sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen: Es ist ein Ausschreibungsverfahren anzustreben. Damit wird nicht nur den heutigen Gesellschaftern, sondern auch andern Anbietern im Bereich der Patientenberatung die Möglichkeit eröffnet, sich an diesem Vorhaben zu beteiligen. Es ist sicherzustellen, dass eine verlässliche Verbraucher- und Patientenberatung das Ziel verfolgt, auf vorhandene Strukturen der heute im Beratungsgeschehen Tätigen aufzusetzen. Die unterschiedlichen Beratungs- und Informationsangebote verschiedener Stellen sind in einem Gesamtkonzept zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen.


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Datum: 20.05.2010 - 23:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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