Verwundung kennt kein Verfallsdatum
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Verwundung kennt kein Verfallsdatum
Zu Fällen von verwundeten Bundeswehrsoldaten, die nicht vom Einsatzweiterverwendungsgesetz erfasst sind, erklären der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundes¬tagsfraktion, Ernst-Reinhard Beck MdB und die Sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Elke Hoff MdB:
Mit dem Einsatzweiterverwendungsgesetz haben wir eine verantwortungsvolle und richtige Regelung für im Einsatz verwundete Soldaten ins Leben gerufen. Wir sind unserer parlamentarischen Verantwortung nachgekommen, dass die Mandatierung von Auslandseinsätzen auch Verpflichtungen unseren Soldaten gegenüber erfordert.
Es gibt jedoch einige Fälle, in denen das Einsatzweiterverwendungsgesetz aufgrund einer darin verankerten Stichtagsregelung nicht greift. Somit kommen Soldaten, die vor diesem Zeitpunkt geschädigt wurden, nicht in den Genuss dieser weitreichenden Regelung. Das darf nicht so bleiben, Verwundung kennt kein Verfallsdatum.
Wir fordern daher Verteidigungsminister zu Guttenberg auf, ein Konzept vorzulegen, wie die jetzige Regelung so angepasst werden kann, dass alle verwundeten Soldaten das ihnen zustehende Recht auf Versorgung oder Weiterverwendung bekommen.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 21.05.2010 - 00:17 Uhr
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