Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023

Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023

ID: 2029756

C-P-S Group setzt maßgeschneidertes Beratungsangebot für Unternehmen auf



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023

C-P-S Group setzt maßgeschneidertes Beratungsangebot für Unternehmen auf



Die C-P-S Group entwickelt für Unternehmen ein Beratungs- und Dienstleistungsangebot, um die neuen Pflichten aus dem Lieferkettengesetz erfüllen zu können. Das Lieferkettengesetz soll ab dem 1. Januar 2023 als rechtlicher Rahmen den Schutz von Umwelt-, Menschen- und Kinderrechten entlang globaler Lieferketten gewährleisten. Es wird die Verantwortung in den Unternehmen verankern - diese werden darüber zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet.



Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Betroffen sind zunächst Unternehmen aller Branchen ab 3000 Mitarbeitern, im Januar 2024 müssen Unternehmen mit bis zu 3000 Mitarbeitern das Gesetz umsetzen; danach auch Betriebe mit 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro. Unternehmen werden damit für die Lieferkette des eigenen Geschäftsbereichs und ihre direkten Zulieferer verantwortlich sein. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich nur dann auf die gesamte Lieferkette, wenn Kenntnisse über konkrete Verstöße erlangt werden - etwa das Vorenthalten von Lohn, Diskriminierung oder Umweltverschmutzung.



Gesetzliche Sorgfaltspflichten leichter erfüllen



Auf Unternehmen kommen mit dem Gesetz neue Sorgfaltspflichten zu: Sie müssen einen Umweltschutz- bzw. Menschenrechtsbeauftragten installieren und damit Verantwortlichkeiten zuweisen sowie eine Grundsatzerklärung abgeben. Darüber hinaus benötigen sie ein Risikomanagementsystem und damit einhergehend Präventionsmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation bzw. Berichterstattung. Dem zugrunde liegt eine Risikoanalyse. Alle Bereiche werden mindestens jährlich evaluiert und aktualisiert. Strafen bei Verstößen in Höhe von bis zu acht Millionen Euro bzw. zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren sind vorgesehen.





Die C-P-S Group wird Unternehmen dabei unterstützen, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Sie werden dabei aus einem modularen Baukastensystem die Beratungs- und Dienstleistungsangebote auswählen können, die ihren Bedarf am besten erfüllen. Die C-P-S Group wird unter anderem Schulungen für Menschenrechtsbeauftragte anbieten, um Kompetenzen innerhalb des Unternehmens aufzubauen. Workshops für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Zulieferer können über die neuen Pflichten aufklären. Darüber hinaus ist eine Unterstützung bei der Risikoanalyse möglich. Weitere Optionen bestehen in der Bestandsaufnahme der Lieferkette oder in der Unterstützung bei der Auswahl neuer Lieferanten.



Weitere Informationen: https://c-p-s.de/



Pressekontakt:

Ann Pohns

WORDFINDER GmbH & Co. KG

Lornsenstraße 128-130

22869 Schenefeld

Germany

Tel. +49 (0)40 840 55 92-12

Fax +49 (0)40 840 55 92-29

E-Mail: ap@wordfinderpr.com

Internet: http://www.wordfinderpr.com





Weitere Informationen: https://c-p-s.de/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die C-P-S Group ist ein unabhängiges, inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Seit 1982 ist die C-P-S Group Partner bei der konzeptionellen Planung und Realisierung von Produktionsanlagen und logistischen Abläufen in Fabriken. Durch eine klare Konzentration auf diese technische Beratung und Dienstleistung hat die C-P-S Group Kompetenzen und Methoden-Know-how aufgebaut, welches ihre Kunden, auch vor dem Hintergrund des vermehrten Outsourcings von Projekten, sehr zu schätzen wissen. Die Kunden der C-P-S Group kommen vermehrt aus der Automobilindustrie und dem Anlagenbau, aber auch Architekturbüros und dem mittelständischen Maschinenbau.



PresseKontakt / Agentur:

WORDFINDER GmbH & Co. KG
Ann Pohns
Lornsenstraße 128-130
22869 Schenefeld
ap(at)wordfinderpr.com
+49 (0) 40 840 55 92-12
www.wordfinderpr.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Wie Sie mit OPHEO die Frachtführer-Auswahl optimieren Gemeinsam für die Nachhaltigkeit – Bäckerei Lange spart mit der Software adelo® 2,5 Tonnen CO2 pro Jahr ein
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.01.2023 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2029756
Anzahl Zeichen: 3645

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Hauser
Stadt:

München


Telefon: +49 (0) 89 928 790 0

Kategorie:

Transport - Logistik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 414 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lieferkettengesetz kommt am 1. Januar 2023"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

C-P-S Group (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rundes Jubiläum bei der C-P-S Group ...

Als Maschinenbauingenieur Dr. Siegfried Werner Böckmann im Jahr 1982 das Unternehmen C-P-S als GmbH gründete, war es noch nicht allgemein üblich, Aufgaben wie die Planung von Fördertechnik und Einrichtungsplanung an externe Spezialisten zu vergeb ...

Mobiles Arbeiten auch nach der Pandemie ...

Nach den guten Erfahrungen mit mobilem Arbeiten während der Corona-Pandemie verstetigt die Münchener C-P-S Holding GmbH & Co. KG die neue Arbeitsweise als Home-Office-Balance Modell. Damit leistet sie aktiv einen Beitrag zu einer besseren Work- ...

Alle Meldungen von C-P-S Group


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z