Jetzt geht die Post ab

Jetzt geht die Post ab

ID: 2031482
ARAG Experten informieren, was man tun kann, wenn der Briefkasten leer bleibt (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG Experten informieren, was man tun kann, wenn der Briefkasten leer bleibt (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Durch einen bundesweiten, dreitägigen Warnstreik der Post-Mitarbeiter sind letzte Woche Millionen von Briefen und Paketen in den Verteilzentren liegengeblieben. Und schon Anfang Februar könnte es die nächsten Arbeitsniederlegungen geben. Was es für Verbraucher bedeutet, wenn der Briefkasten leer bleibt, welche unangenehmen Folgen es haben kann und was Betroffene tun können, wissen die ARAG Experten.



Gesetzlich festgelegte Grundversorgung

Laut Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post sich dazu verpflichtet, die gesetzlich geforderte Grundversorgung sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem, dass Briefe mindestens einmal am Tag, auch samstags, zugestellt werden. Sofern keine Abholung vereinbart ist, müssen Briefe durch Einwurf in den Briefkasten oder persönlich zugestellt werden. Zudem müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden, 95 Prozent dürfen auch zwei Tage unterwegs sein. Auch Paketzustellungen müssen mindestens einmal werktäglich erfolgen und persönlich, an eine Ersatzperson im selben Haushalt oder in der Nachbarschaft übergeben werden. Die Deutsche Post hat sich verpflichtet, durchschnittlich 80 Prozent der Paketsendungen am zweiten Werktag auszuliefern.



Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Fristen gibt es laut ARAG Experten allerdings nicht. Zudem gibt es Fälle, in denen die Post aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen - wie z. B. Streiks oder Naturkatastrophen - nicht in der Lage sein kann, Sendungen zu transportieren oder zuzustellen.



Wenn der Briefkasten leer bleibt

Im Gegensatz zu Einschreiben oder Paketen, die in der Regel anhand einer Sendungsnummer nachverfolgt werden können, ist es bei Briefen schwer, ihren Verbleib nachzuvollziehen. Wer länger als drei Tage auf einen Brief wartet, sollte sich zunächst einmal an den jeweiligen Postdienstleister wenden. Kann dieser den Mangel - in diesem Fall eine regelmäßige Versorgung mit Post - nicht beseitigen, raten die ARAG Experten zu einer Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Echte Sanktionsmöglichkeiten hat diese war nicht, aber sie kann das jeweilige Postunternehmen auffordern, den Mangel zu beseitigen und die gesetzlich vorgeschriebene Qualität dauerhaft zu gewährleisten.





Wenn die Post verschwindet

Wer auf einen Brief wartet, hat kaum Möglichkeiten, herauszufinden, wo die Post abgeblieben ist. Der Grund: Laut ARAG Experten können nur Versender einen Nachforschungsauftrag stellen, da sie der Auftraggeber der Sendung sind. Empfängern gegenüber ist die Post hingegen nicht auskunftspflichtig. Auch in Fragen der Haftung kann nur der Absender die Post für verspätete oder verschwundene Sendungen haftbar machen, wenn es sich dabei um Einschreiben, Wertbriefe oder Pakete handelt. Einfache Briefe und Päckchen sind nach Angaben der ARAG Experten nicht versichert. Auch Folgeschäden sind in der Regel ausgeschlossen.



Keine Rechnung, keine Zahlung?

Wenn eine Rechnung verspätet eintrudelt oder sogar verloren geht, kann es sein, dass die ahnungslosen Empfänger von einer Zahlungserinnerung oder Mahnung überrascht werden. Dann heißt es, Ruhe bewahren. Empfänger sind laut ARAG Experten nämlich nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten, ohne eine Rechnung erhalten zu haben. Sie müssen sich auch nicht nach dem Verbleib der Rechnung erkundigen. Handelt es sich allerdings um eine Mahnung, sollten sie den Absender darauf hinweisen, dass keine Rechnung eingegangen ist. Eventuelle Mahngebühren können in dem Fall getrost ignoriert werden. Um hier auf Nummer Sicher zu gehen, raten die ARAG Experten, sich eine Bestätigung vom Absender zu holen - am besten per E-Mail.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Abitur– und wie weiter- Individuelle Geschenk Idee: Torte bestellen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.01.2023 - 14:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2031482
Anzahl Zeichen: 4371

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 703 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Jetzt geht die Post ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z