ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 2039228

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Keine Aufklärung über Notstromfunktion +++

Der Verkäufer einer Photovoltaik-Anlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Frankenthal entschieden und der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben. Damit die Anlage funktioniert, muss Strom aus dem öffentlichen Netz bereitstehen: Bei Stromausfall schaltet sich die PV-Anlage automatisch ab. Das Ehepaar war der Ansicht, auf diesen Umstand hätte der Anbieter der Anlage sie hinweisen müssen - das Gericht war anderer Meinung (Az.: 6 O 79/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Frankenthal.





+++ Geld zurück für Online-Glücksspieler +++

Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Oberlandesgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter nun zur Erstattung des verlorenen Einsatzes verurteilt, denn in Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten (Az.: 9 U 3/22).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig.





+++ Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall +++

Ein Angestellter des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Sozialgerichts Speyer, wonach eine Corona-Infektion zwar grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen kann. Es sei aber im konkreten Fall nicht aufklärbar gewesen, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich angesteckt hatte (Az.: S 12 U 188/2).



Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Speyer.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Schnell noch Lesestoff für Ostern herunterladen Mittelaltermarkt in der Wolfsburger Innenstadt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.03.2023 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2039228
Anzahl Zeichen: 2484

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 283 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun ...

ARAG, stimmt das? ...

Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun ...

ARAG, stimmt das? ...

In Deutschland gibt es eine Winterreifenpflicht Stimmt nicht ganz. Hierzulande gilt die sogenannte "situative Winterreifenpflicht" (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneema ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z