So gut wie genehmigt

So gut wie genehmigt

ID: 2046258

Fortbildungen zu Genehmigungsverfahren für
Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte



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(firmenpresse) - In seinem zeitlos satirischen Lied „Ein Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars“ beschrieb Reinhard Mey einst die Leiden eines von der Bürokratie hart geprüften Menschen, der veranlasst wird, sich auf die abenteuerliche Suche nach einem mysteriösen Vordruck zu begeben. Die kafkaeske Odyssee mündet in einem Nervenzusammenbruch des Ich-Erzählers, wird aber schließlich mit einem
Happy End aufgelöst.

Genehmigungsverfahren den Schrecken zu nehmen, ist quasi ebenso das Thema zweier Fortbildungen, mit denen sich das HDT an Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte wendet. Ihnen werden einführend die verschiedenen Genehmigungsvoraussetzungen und der Ablauf eines Genehmigungsverfahrens vermittelt. Darüber hinaus setzen die erfahrenen Vortragenden den Teilnehmenden sämtliche rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung auseinander.

Letztendliches Ziel der im Sinne der 5. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchV) bundesweit staatlich anerkannten HDT Fortbildungen ist das Hinwirken auf die Vermeidung von Fehlern und das Einsparen von Zeit sowie – in der Konsequenz – Geld. Die Teilnahme ist wahlweise in Präsenz im Essener Stammhaus von Deutschlands ältestem technischen Weiterbildungsinstitut oder online über den digitalen Campus des HDT möglich.

Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten

Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen erforderlich, die Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch schädliche Umwelteinwirkungen herbeiführen können. Wer eine genehmigungsbedürftige Anlage zu betreiben beabsichtigt, muss vor dem Neubau oder der Veränderung entsprechende Anforderungen erfüllen und der zuständigen Behörde die geforderten Informationen in Form eines Genehmigungsantrages melden.



Am 23. Mai 2023 (weitere Termine vorhanden) erklären Vortragende aus einer genehmigenden Behörde und Sachverständige im Rahmen des Hybrid-Seminars „Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten“ in Essen beziehungsweise online, welche Genehmigungsvoraussetzungen es gibt und wie der genaue Ablauf eines Genehmigungsverfahrens aussieht. Die Anforderungen an Antragsunterlagen und Antragsbearbeitung sowie vorhandene Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung werden dabei ausführlich behandelt.

Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Vom 24.- 25. Mai 2023 (weitere Termine vorhanden) informiert das ebenfalls hybrid angebotene HDT-Seminar „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“ in
Essen beziehungsweise online anhand konkreter Fallbeispiele über die neuesten Regelungen, die nach der Novellierung des BImSchG und einer Reihe weiterer nationaler Vorschriften für beliebige
genehmigungsbedürftige Anlagen zu beachten sind.

Zentrales Anliegen der Fortbildung ist das Aufzeigen der möglichst effektiven Gestaltung des
Genehmigungsmanagements, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten. Alle dafür nötigen Schritte werden praxisnah erklärt. Individuelle Fragen zum Genehmigungs- und Anzeigeverfahren können von den Teilnehmenden vorab zur anschließenden Klärung während des Seminars eingereicht werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Verein „Haus der Technik e. V.“ hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1930 in Essen immer wieder den technischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen gestellt. Durch seine zentrale Stellung hat er die Verbreitung von naturwissenschaftlichem und ingenieurwissenschaftlichem Wissen zunächst im Ruhrgebiet deutlich katalysiert und dann darüber hinaus durch ein wachsendes Geflecht der Zusammenarbeit mit Hochschulen und Unternehmen vertieft.

Etwa 5000 Fachexperten stehen für die hohe Qualität der ca. 1500 jährlichen Veranstaltungen im Haus der Technik (HDT). Vollständig unabhängig von staatlichen Transfers erwirtschaftet das Haus der Technik sein Ergebnis, neben einem kleinen Anteil an Mitgliedseinnahmen, komplett durch eigene Leistung. So entspricht das Selbstverständnis des gemeinnützigen Vereins Haus der Technik e. V. dem eines Unternehmens, dessen Ertrag wieder in die Gesellschaft reinvestiert wird.

Die Mitarbeiter sind wie zu Zeiten seiner Gründung von dem Auftrag beseelt, den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa durch Wissens- und Innovationstransfer zu stärken, um dessen Wohlstand und Wertschöpfung nachhaltig zu sichern. Das lässt sich heute, vor gewaltigen interdisziplinären Herausforderungen stehend, nicht mehr durch die akademischen Fachrichtungen abbilden, sondern muss übergreifend über Industrien und Wertschöpfungsketten hinaus vollführt werden.



Leseranfragen:

Fachlicher Ansprechpartner:
HDT-Fachbereichsleiter Dr. Uwe Schröer
Tel.: +49 (0) 201 18 03-388
u.schroeer(at)hdt.de



PresseKontakt / Agentur:

Unternehmenskommunikation:
Michael Graef
Tel.: +49 (0) 201 1803-366
m.graef(at)hdt.de



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Bereitgestellt von Benutzer: hdt-berlin
Datum: 10.05.2023 - 15:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2046258
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilka Busse
Stadt:

Essen


Telefon: 030 39493468

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart: Produktankündigung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.05.2023

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