ARAG Recht schnell...
Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(firmenpresse) - +++ Neue EU-Verordnung für Bahnreisende +++
Ab heute gilt sie: Die Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Damit treten unter anderem neue Regeln zur Entschädigung bei Zugverspätungen oder -ausfällen in Kraft. Ab sofort gibt es beispielsweise kein Geld mehr zurück, wenn höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich sind. Dazu zählen laut ARAG Experten z. B. extreme Witterung, Überschwemmungen, Personen auf Gleisen, Notfälle im Zug oder auch Kabeldiebstahl. Bei Zugausfällen oder -verspätungen durch Streiks gibt es allerdings weiterhin eine Entschädigung. Bei einer Verspätung von einer Stunde bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, bei einer zweistündigen Verspätung gibt es die Hälfte zurück. Zudem ändert sich die Frist, um die Entschädigung zu beantragen. Fahrgäste haben dafür jetzt nur noch drei statt zwölf Monate Zeit. Die Beantragung erfolgt unverändert online oder per Post mit dem Fahrgastrechteformular. Die Neuregelungen gelten für den Fern- und Nahverkehr in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
+++ Leiharbeiter dürfen weniger verdienen als Stammbelegschaft +++
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es laut ARAG Experten für Leiharbeiter kein Equal Pay. In einem konkreten Fall hatte eine Leiharbeiterin bei gleicher Tätigkeit gut vier Euro pro Stunde weniger verdient als die festangestellten Kollegen aus der Stammbelegschaft. Daher forderte sie nun die Differenz, also knapp 1.300 Euro. Dabei berief sie sich auf den Gleichstellungsgrundsatz aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Paragraf 8 Absatz 1). Doch die Richter sahen den Fall anders: Die Ungleichbehandlung der Frau war mit dem Tarifvertrag ausgeglichen. Denn der sah vor, dass ihr Entgelt auch in der entleihfreien Zeit fortgezahlt wurde. Daher hatte sie keinen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt für gleiche Arbeit (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 143/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG.
+++ Keine Abgeltung für zusätzlichen Urlaub +++
Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nur insoweit verlangen, als im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Klage eines Ruhestandsbeamten blieb damit erfolglos (Az.: 5 K 1088/22.KO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Koblenz.
+++ Keine Ausgleichsleistung für durchgeführten Flug mit Aufpreis +++
Wird ein Passagier von der Fluggesellschaft auf einem gebuchten Flug befördert, hat er - auch wenn dies nur gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgt - keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung. Ein Fluggast buchte eine Pauschalreise in die Türkei mit Flügen von München nach Antalya und zurück, die von der beklagten Fluggesellschaft ausgeführt werden sollten. Den Hinflug trat er nicht an, da er bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Türkei geflogen war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Airline die Beförderung von der Zahlung eines tariflichen Aufpreises abhängig. Daraufhin bezahlte der Fluggast den Betrag und wurde wie vorgesehen befördert. Die anschließend geltend gemachte Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechtverordnung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Auskunft der ARAG Experten nicht zugesprochen. Denn der Flug habe stattgefunden, womit die Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung nicht erfüllt sei (Az.: X ZR 25/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.
+++ Kleinkind allein im Auto +++
Wer ein Kleinkind allein im Auto zurücklässt, sollte in jedem Fall den Fahrzeugschlüssel mitnehmen. Denn es liegt nicht völlig außerhalb des Gewöhnlichen, dass das Kind den Schlüssel ins Zündschloss steckt und das Auto startet. Die aufsichtspflichtige Person haftet dann für den entstehenden Schaden - dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 14 U 212/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
arag
recht
schnell
experten
eu
verordnung
bahnreisende
zuverspaetung
entschaedigung
zugausfaelle
leiharbeiter
stammbelegschaft
abgeltung
mindesturlaubsanspruch
ausgleichsleistung
kleinkind
zuendschloss
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 07.06.2023 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2050167
Anzahl Zeichen: 5536
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 612 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++ Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Grundstück einen neuen Eigentümer, ist er nicht a
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Sind Übernachtungen im Kleingarten erlaubt? Ein Kleingarten wird in der Regel gepachtet, nicht gekauft. Grundlage ist meist ein Pachtvertrag mit dem Verein, der sich wiederum an gesetzliche Vorgaben halten muss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung vor allem der Erholung und der g
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
DRPGroup präsentiert aktuelle Entwicklungen auf der IMEX in Frankfurt ...
Die internationale Kreativ- und Kommunikationsagentur DRPGroup präsentiert sich auf der diesjährigen IMEX Frankfurt mit mehreren Vorträgen zu den Zukunftsthemen Livekommunikation, hybride Eventformate und Künstliche Intelligenz. Mit praxisnahen Einblicken, Fallstudien und technologischen Perspek
In der Aufholjagd bei Seltenen Erden packt Trump die Bazooka aus ...
James Litinsky glaubt, die Nachfrage nach schweren Seltenen Erden in Magneten wird nachlassen und ihre Preise sinken. In der Industrie sorgen seine Aussagen[1] für Aufruhr, denn Litinsky ist Boss von MP Materials, Betreiber des größten Bergwerks für Seltenen Erden außerhalb Chinas. Das Bergbauu
Kostenlose Schwimmkurse für Kinder bei der "Desjoyaux Pool-School" - jetzt bewerben ...
Lebensrettendes Projekt geht in die nächste Runde: Exklusive Seepferdchen-Kurse bei Poolhändlern in 13 Städten mit der Unterstützung von Schwimm-Ikone Franziska van Almsick - Bewerbungsphase vom 11. bis 24. Mai 2026_ Schwimmen ist mehr als Freizeitspaß, es rettet Leben. Und dennoch verlassen
Treffen Sie Bürger helfen Bürgern e.V. Hamburg an der längsten Tafel Hamburgs! ...
Am 20. Juni 2026 wird auf Hamburgs Rathausmarkt im Rahmen der Stiftungstage die längste Tafel für Demokratie, Vielfalt und Zusammenhalt aufgebaut. Über 100 Hamburger Organisationen werden vor Ort dabei sein und sich den interessierten Besuchern präsentieren. Auch der gemeinnützige Trägerver
Didacta Verband begrüßt Dr. Jens Brandenburg als neuen Geschäftsführer ...
Mit Dr. Jens Brandenburg übernimmt ein ausgewiesener Bildungsexperte die Geschäftsführung des Didacta Verbands. Seit Mitte Mai arbeitet Brandenburg in der Geschäftsstelle in Darmstadt. Der Verband gewinnt damit einen erfahrenen Netzwerker mit umfassender Expertise im Bildungswesen. „Gute Bildu
Industrie im Wandel ...
Auf der Fachmesse in Shanghai stärkte die Plastic is Fantastic Association (PiFA) ihre strategische Präsenz im asiatischen Raum. Damit positioniert sie sich in einem der dynamischsten Wachstumsmärkte der Branche. Denn China zeigt in der Praxis, was die PiFA betont: Die Zukunft der Kunststoffindus
Die Gartensaison ist da: Das sollten Kleingärtner jetzt wissen ...
Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele wieder in den Kleingarten. Ob pflanzen, ernten oder einfach entspannen: Die eigene Parzelle bietet Raum für Erholung. Doch wer einen Kleingarten nutzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist
Handelsblatt zeichnet HAGER zum 5. Mal als eine der besten Personalberatungen Deutschlands aus ...
Die HAGER Executive Consulting GmbH wurde 2026 erneut vom Handelsblatt als eines der besten Personalberatungsunternehmen Deutschlands ausgezeichnet. Damit erhält HAGER diese Anerkennung bereits zum 5. Mal – ein starkes Zeichen für die nachhaltige Qualität, Marktkompetenz und Beratungsleistung d
Stiftung Finanzbildung verleiht Vertrauenssiegel„Sachwert.WEISE.r“ an Alexander Betz ...
Die Stiftung Finanzbildung zeichnet Alexander Betz, Gründer und Geschäftsführer der ab & partner, mit dem Vertrauenssiegel „Sachwert.WEISE.r“ aus. Die Auszeichnung würdigt seine langjährige Innovationskraft, Transparenzorientierung und strukturelle Pionierarbeit innerhalb der deutschen
Haustiere vor Hitze schützen ...
An heißen Tagen leiden Haustiere schneller unter Hitze als Menschen. Ein kühler Rückzugsort, frisches Wasser und angepasste Aktivitäten schützen vor Überhitzung. Auch bei Ausflügen zum Wasser und Reisen im Auto ist besondere Vorsicht geboten. Aus vielen Gesprächen mit Tierhaltern weiß ANUBI




