ARAG Kuriose Rechtsfälle

ARAG Kuriose Rechtsfälle

ID: 2054428

Gerichtsurteile zum Schmunzeln



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Mit dem 3er BMW in den Urlaub? Unzumutbar!

Ein BMW-Kombi ist kein geeignetes Gefährt für einen Kurzurlaub am Gardasee. Das dachte sich zumindest die Besitzerin eines Porsche-Cabrios. Ihr Problem: Die Garage, in der ihr Porsche stand, war seit zwei Wochen durch ein fremdes Fahrzeug blockiert. Wohl oder übel musste die Frau daher ihren Zweitwagen nehmen - einen schnöden 3er BMW-Kombi -, womit der Urlaub ihrer Ansicht nach nur noch halb so viel Freude bereitete. Und so verlangte sie von ihrem Peiniger aufgrund entgangener Urlaubsfreuden eine Entschädigung von 175 Euro pro Tag für den gesamten Zeitraum der Garagen-Blockade, also 2.450 Euro. Den Richtern ging die Forderung allerdings zu weit. Unstrittig war laut ARAG Experten zwar das rechtswidrige Versperren der Garagenausfahrt. Da aber ein durchaus angemessener Zweitwagen vorhanden war, konnte man kaum von einem fühlbaren Ausfall der Nutzung sprechen (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 35/22).





Wild gewordenes Eichhörnchen

Wer schon einmal Bekanntschaft mit Wild auf der Straße gemacht hat, weiß wie gefährlich es werden kann, wenn es zum Zusammenprall kommt. Durch den Aufprall - und nicht zuletzt den Schrecken des Fahrers - kann das Fahrzeug leicht ins Schleudern geraten. So erging es auch einer Frau, die bei der Fahrt durch den Wald einen Zusammenstoß mit einem - vermeintlich - großen Hasen hatte, in dessen Folge der Wagen einen Totalschaden erlitt. Von ihrer Teilkasko wollte die Bruchpilotin daraufhin 6.000 Euro für das zerstörte Fahrzeug haben. Doch die weigerte sich, weil sie nicht an einen Wildunfall glaubte. Die DNA-Analyse ergab laut Auskunft der ARAG Experten, dass der Hase ein Eichhörnchen war. Und auch wenn sich der kleine Nager vielleicht etwas wild aufgeführt hatte und dafür ja auch bitter bezahlen musste, lag hier kein versicherter Wildunfall vor, so dass die Frau auf dem Schaden sitzen blieb (Landgericht Coburg, Az.: 23 O 256/09).





Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/





Umlaute vor Gericht verboten?

Dank Digitalisierung ist es Anwälten laut Auskunft der ARAG Experten seit 2022 vorgeschrieben, Anhänge digital über das elektronische Anwaltspostfach (beA) an Gerichte zu senden. In einem konkreten Fall legte ein Anwalt im Namen seines Mandanten auf diesem Weg Berufung beim Oberlandesgericht Bamberg ein. Die Betreffzeile lautete "Berufungsbegründung". Damit kam die virtuelle Poststelle des Gerichts offenbar nicht zurecht. Das Problem: Der Justizrechner mochte keine Umlaute und war daher über das "ü" gestolpert. Es kam zu einem Übermittlungsfehler. Die Folge: Das Dokument kam nicht an und die Berufung wurde abgelehnt, weil die Frist nicht eingehalten worden sei. Der Anwalt wollte dieses vermeintliche Fristversäumnis nicht auf sich sitzen lassen und schickte alle Dokumente inklusive Screenshot der ersten Übermittlung auf allen Kanälen erneut, schließlich sogar per Fax - allein um zu beweisen, dass er die Berufung ordnungsgemäß abgesandt hatte. Doch das Gericht blieb stur. Erst der Bundesgerichtshof brachte den hart erkämpften Erfolg und stellte fest, dass elektronische Dokumente auch Umlaute enthalten dürfen, ohne dass dies zu einem Fristversäumnis führt, wenn der Rechner den Umlaut nicht erkennt (BGH, Az.: VI ZB 25/20).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Deutscher Unternehmer gewinnt Paraná Fernsehpreis livewelt realisiert Sommerfest zum Häcker-Jubiläum
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 10.07.2023 - 12:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2054428
Anzahl Zeichen: 3928

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 359 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Kuriose Rechtsfälle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z