Lottoland – Anspruch auf Rückzahlung von Spielverlusten

Lottoland – Anspruch auf Rückzahlung von Spielverlusten

ID: 2057506

Spieler sollen Verzicht auf mögliche Rückzahlungsansprüche erklären



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(firmenpresse) - München, 01.08.2023. Die Rechtslage ist eindeutig: Online-Glücksspiele sind in Deutschland verboten, wenn der Anbieter keine in Deutschland gültige Lizenz besitzt. Nach wie vor sind viele Anbieter von Glücksspielen im Internet nicht im Besitz einer solchen Genehmigung. Einer von ihnen ist Lottoland bzw. die European Lotto and Betting Limited (ELBL), die hinter der Webseite steht. Das bedeutet, die über die Webseite Lottoland veranstalteten Online-Glücksspiele sind in Deutschland illegal und Spieler können daher ihren Verlust zurückfordern.

Lange galt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot für Online-Glücksspiele. Dieses Verbot wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 zwar etwas gelockert. Das bedeutet jedoch nicht, dass Glücksspiele im Internet in Deutschland nun grundsätzlich legal sind. Die Veranstalter der Online-Glücksspiele haben nur die Möglichkeit erhalten, eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot zu erhalten. „Ohne diese Lizenz sind Online-Glücksspiele in Deutschland weiterhin verboten. Das heißt, dass die Spieler ihre Verluste zurückfordern können, weil die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind und die Anbieter keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Für die Online-Glücksspiele über Lottoland lag weder vor noch nach der Lockerung des Verbots eine Lizenz vor. Lottoland ist inzwischen ein Angebot der European Lotto and Betting Limited (ELBL) mit Sitz in Malta. Das Unternehmen ist sich offenbar bewusst, dass ihr Angebot in Deutschland verboten ist. Denn mit einem „Pop-up-Fenster“ fordert es Spieler inzwischen auf, auf mögliche Rückzahlungsansprüche zu verzichten. Wörtlich heißt es:
„Mit der weiteren Nutzung unseres Angebots erklärst du ausdrücklich, dass du darauf verzichtest, die Rückzahlung möglicher Spielverluste einzuklagen.“
Durch Klicken eines Buttons sollen die Spieler den Verzicht bestätigen.

„Darauf sollten sich Spieler keinesfalls einlassen und den Button nicht anklicken“, so Rechtsanwalt Cocron. Darüber hinaus ist es natürlich fraglich, ob ein Verzicht durch Anklicken eines Buttons rechtlich überhaupt wirksam ist. Rechtsanwalt Cocron: „Offensichtlich sollen die Spieler so beeinflusst werden, dass sie ihre berechtigten Rückzahlungsansprüche nicht geltend machen.“



Spielern muss auch klar sein, dass sie über die Webseite „Lottoland“ nicht direkt an Lotterien teilnehmen, sondern nur auf das Ergebnis der Lottoziehung wetten. Solche Angebote seien undurchsichtig und nicht erlaubnisfähig hatte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bereits 2022 entschieden.

„Wer über die Webseite Lottoland an Online-Glücksspielen teilgenommen hat, kann seine Verluste zurückfordern – unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 1. Juli 2021 entstanden sind“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 02.08.2023 - 12:18 Uhr
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