24.300 Euro bei Online-Glücksspielen verloren – Online-Casino zur Rückzahlung verurteilt

24.300 Euro bei Online-Glücksspielen verloren – Online-Casino zur Rückzahlung verurteilt

ID: 2057666

Rückzahlungsanspruch auch bei Verlusten nach Reform des Glücksspielstaatsvertrags



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(firmenpresse) - München, 01.08.2023. Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von knapp 24.300 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 21. Juli 2023 entschieden. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Beklagte keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen habe und die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger daher nichtig seien. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte zwischen Oktober 2020 und Juli 2022 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich fast 24.300 Euro verloren. „Das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Erlaubt sind Glücksspiele im Internet aber nur, wenn die Veranstalter eine in Deutschland gültige Lizenz vorlegen können. So eine Genehmigung hatte die Beklagte jedoch nicht, so dass ihre Online-Glücksspiele auch nach dem 30. Juni 2021 weiterhin illegal waren. Wir haben für unseren Mandanten daher die vollständige Rückzahlung seines Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrags war das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten und danach gibt es einen Erlaubnisvorbehalt. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Auch für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2021 habe sie nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz für ihr Angebot verfügt. In der Folge seien die geschlossenen Spielverträge im gesamten gegenständlichen Zeitraum nichtig. Somit habe die Beklage keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Heilbronn.

Obwohl der Kläger gegen das Verbot verstoßen hat, beeinträchtigt dies nicht seinen Anspruch auf Rückzahlung. Das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag dient dem Schutz der Spieler vor sucht-, ruinösen oder betrügerischen Praktiken im Glücksspiel. Das Gericht betont, dass Veranstalter verbotener Online-Glücksspiele das Geld nicht behalten dürfen, da dies einer faktischen Legalisierung gleichkäme.



Rechtsanwalt Cocron erklärt: Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückzuholen. Dies gilt auch für Verluste, die nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags, also nach dem 30. Juni 2021, entstanden sind. Denn Online-Glücksspiele ohne gültige Lizenz bleiben nach wie vor illegal.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 03.08.2023 - 09:44 Uhr
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Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.08.2023

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