Online-Casino muss Spieler Verlust in Höhe von 105.000 Euro zurückzahlen

Online-Casino muss Spieler Verlust in Höhe von 105.000 Euro zurückzahlen

ID: 2062617

Verstoß gegen Verbot von Online-Glücksspielen – Urteil des Landgerichts Augsburg



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(firmenpresse) - München, 11.09.2023. Sprichwörtlich Haus und Hof hatte ein Spieler bei Online-Glücksspielen verzockt. Seine Verluste beliefen sich am Ende auf mehr als 105.000 Euro. Jetzt hat sich das Blatt gewendet. Nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg vom 1. September 2023 muss die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig erstatten, weil sie nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Glücksspiel-Angebot verfügte. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

In Deutschland waren Online-Glücksspiele bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten. Auch nach diesem Datum sind sie nur dann zulässig, wenn der Anbieter über eine in Deutschland gültige Genehmigung verfügt. „Das war hier nicht der Fall. Wir haben für unseren Mandanten von der Betreiberin des Online-Casinos daher die vollständige Rückzahlung seiner Verluste verlangt, auch wenn diese zum Teil erst nach dem 30. Juni 2021 angefallen sind“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Der Mandant hatte zwischen Dezember 2019 und März 2022 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Casinospielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 105.000 Euro verloren. Den Verlust verlangte er nun von der Veranstalterin der Online-Glücksspiele zurück und das Landgericht Augsburg gab ihm Recht. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig, so dass die Beklagte die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt habe. Den Verlust müsse sie daher vollständig erstatten, entschied das LG Augsburg.

Der Rückzahlungsanspruch des Klägers scheitere auch nicht daran, dass er an illegalen Glücksspielen im Internet teilgenommen hat. Er habe glaubhaft dargelegt, keine Kenntnis von dem Verbot gehabt zu haben. Die beweispflichtige Beklagte habe auch nicht das Gegenteil dargelegt, führte das Gericht weiter aus.



„Das Verbot von Online-Glücksspielen wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 11.09.2023 - 14:05 Uhr
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