LG Landshut verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung

LG Landshut verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung

ID: 2063749

Spieler kann Verlust in Höhe von 23.500 Euro zurückfordern – CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil



GlücksspielGlücksspiel

(firmenpresse) - München, 18.09.2023. Die Betreiberin eines Online-Casinos muss einem Spieler seinen Verlust in Höhe von rund 23.500 Euro vollständig ersetzen. Das hat das Landgericht Landshut mit Urteil vom 14. September 2023 entschieden. Zur Begründung führte es aus, dass die Beklagte mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

 

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2016 und 2020 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich ca. 23.500 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren allerdings bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. „Da die Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

 

Das LG Landshut gab der Klage statt. Die abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig, da die Beklagte mit ihrem Angebot gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Demnach war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Die Beklagte habe die Spieleinsätze somit ohne rechtlichen Grund erhalten und müsse dem Kläger seinen Verlust daher vollständig erstatten, entschied das LG Landshut. Das gelte auch für die Verluste, die der Kläger beim Online-Poker erlitten hat.

 

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an verbotenen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe. Auch die insofern beweispflichtige Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt, führte das Gericht weiter aus.

 

Zudem sollen die Spieler durch das Verbot vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn der Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürfte, stellte das LG Landshut klar.



 

Außerdem seien die Ansprüche des Klägers nicht verjährt, so das Gericht. Denn die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit der Kenntnis des Klägers zu laufen, führte das Gericht weiter aus. Von einer früheren Kenntnis des Klägers sei angesichts der komplizierten und für den Verbraucher nicht zu erkennenden Rechtslage bei der Zulässigkeit von Glücksspielen nicht auszugehen.

 

„Auch wenn die Regeln für Online-Glücksspiele zum 1. Juli 2021 etwas gelockert wurden, gilt das nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das öffentliche Angebot von Glücksspielen im Internet nach wie vor zwingend erforderlich. Daher haben Spieler weiterhin gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen – auch wenn sie erst nach dem 30. Juni 2021 eingetreten sind“, so Rechtsanwalt Cocron.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Die BürgerStiftung Region Ahrensburg lädt zum Vortrag „Pflege – was man wissen muss“ am 28.09.2023
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 18.09.2023 - 20:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2063749
Anzahl Zeichen: 3294

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.09.2023

Diese Pressemitteilung wurde bisher 366 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"LG Landshut verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Naumburg verurteilt Eurogine ...

Berlin, München 27.11.2024 – Bereits mit Urteil vom 05.11.2024 verurteilte das OLG Naumburg den Hersteller Eurogine wegen einer gebrochenen Kupferspirale auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 und stellte fest, dass dieser für sämtliche Sp ...

Alle Meldungen von CLLB Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z