Online-Casino muss rund 72.500 Euro zurückzahlen

Online-Casino muss rund 72.500 Euro zurückzahlen

ID: 2066327

CLLB Rechtsanwälte setzt Urteil am Landgericht Frankfurt durch



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(firmenpresse) - München, 04.10.2023. Rund 72.500 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Glücksspielen verzockt. Das Geld ist jedoch nicht verloren, denn das Landgericht Frankfurt entschied mit Urteil vom 29. September 2023, dass der Spieler Anspruch auf die Rückzahlung seines Verlustes hat. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos habe keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

Der Kläger hatte zwischen 2017 und 2020 über Webseiten der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich rund 72.500 Euro verloren. Dabei war er davon ausgegangen, dass die Glücksspiele legal waren. Tatsächlich waren in Deutschland Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dieses Verbot wurde erst zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. „Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Da die Betreiberin des Online-Casinos mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seiner Verluste verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Frankfurt bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Mandanten. Das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen sei gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag im streitgegenständlichen Zeitraum verboten gewesen. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Frankfurt.

Der Gesetzgeber habe sich bewusst für ein absolutes Verbot von Online-Casinospielen entschieden, um so u.a. der Suchtgefahr vorzubeugen oder den Gefahren der Spielmanipulation und der Geldwäsche zu begegnen. Diese Ziele würden unterlaufen, wenn die Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürften. Dadurch würde nur ein Anreiz geschaffen, das illegale Angebot aufrechtzuerhalten, führte das Gericht weiter aus.



Die Beklagte könne sich auch nicht auf eine vermeintliche Duldung des Online-Glücksspiels durch das Hessische Innenministerium berufen. Selbst wenn dies der Fall wäre, würde dadurch das Verbotsgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Auf den Rückzahlungsanspruch des Spielers hätte eine Duldung keinen Einfluss, so das Gericht.

„So wie das LG Frankfurt haben schon zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden, dass Spieler einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen haben. Das grundsätzliche Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Eine in Deutschland gültige Lizenz ist aber zwingend erforderlich, um Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Eine solche Erlaubnis liegt häufig nicht vor, so dass auch Verluste, die seit dem 1. Juli 2021 entstanden sind, in vielen Fällen zurückgeholt werden können“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 05.10.2023 - 15:29 Uhr
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Freigabedatum: 05.10.2023

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