LG Verden: Spieler erhält 53.795,63 € Glücksspielverlust zurück

LG Verden: Spieler erhält 53.795,63 € Glücksspielverlust zurück

ID: 2069280

CLLB Rechtsanwälte setzt Urteil durch



GlücksspielGlücksspiel

(firmenpresse) - München, 25.10.2023. Bei Glücksspielen im Internet hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte 53.795,63 Euro verzockt. Das Geld ist jedoch nicht endgültig verloren. Denn das Landgericht Verden hat mit Urteil vom 07.09.2023 entschieden, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Die abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger seien nichtig, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, so das Gericht.
Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen 2013 und 2018 über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich ca. 54.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele waren allerdings bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland grundsätzlich verboten. „Da die Betreiberin des Online-Casinos gegen dieses Verbot verstoßen hat, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
Das Landgericht Verden entschied zu Gunsten des Klägers. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei, führte das LG Verden aus.


Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 25.10.2023 - 18:44 Uhr
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Freigabedatum: 25.10.2023

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