Online-Casino zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt

Online-Casino zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt

ID: 2070445

Spieler hat Anspruch auf seine Verluste



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(firmenpresse) - München, 03.11.2023. Das Landgericht Siegen hat entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler seine Verluste von 6.410 Euro erstatten muss, da sie nicht über die erforderliche Genehmigung für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte.

Bis zum 1. Juli 2021 waren öffentliche Glücksspiele im Internet in Deutschland gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag weitgehend verboten. Dennoch machten viele Anbieter von Online-Glücksspielen ihre Casinos über deutschsprachige Websites für deutsche Spieler leicht zugänglich. Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte erläutert: „Spieler haben den Vorteil, dass sie Verluste zurückfordern können, da die Betreiber der Online-Casinos gegen das Verbot verstoßen haben und keinen Anspruch auf das Geld haben.“

Der Kläger in diesem Fall hatte zwischen September 2016 und Februar 2017 über eine deutschsprachige Website des Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei insgesamt rund 6.500 Euro verloren. Rechtsanwalt Cocron erklärt: 'Wir haben von der Anbieterin der Online-Glücksspiele die Rückerstattung des Verlusts gefordert, da sie keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot hatte und die abgeschlossenen Verträge mit unserem Mandanten daher nichtig sind.
Die Klage hatte am Landgericht Siegen Erfolg. Ohne eine gültige Erlaubnis war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag a.F. grundsätzlich verboten, stellte das Gericht klar. Da die Beklagte über keine entsprechende Genehmigung verfügte, habe sie gegen dieses Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Beklagte müsse dem Kläger seinen Verlust erstatten, entschied das LG Siegen.
Dem Rückzahlungsanspruch stehe nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an Online-Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben könnte. Denn das Verbot diene vor allem dazu, den Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen. Wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, werde dieses Ziel unterlaufen, führte das Gericht weiter aus. Zudem sei auch nicht ersichtlich, dass der Kläger Kenntnis von dem Verbot hatte.


„Die Entscheidung des LG Siegen zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen. Das gilt auch für Verluste, die nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags, also nach dem 30. Juni 2021 entstanden sind, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügte“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 04.11.2023 - 13:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.11.2023

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