164.986,71 Euro – Pokerstars muss Verluste erstatten

164.986,71 Euro – Pokerstars muss Verluste erstatten

ID: 2075182

CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil am LG Paderborn



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(firmenpresse) - München, 05.12.2023. Über die Webseite pokerstars.eu hat ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte rund 164.986 Euro beim Online-Poker und anderen Online-Glücksspielen verloren. Nun gab es für ihn gute Nachrichten. CLLB Rechtsanwälte hat am Landgericht Paderborn durchgesetzt, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss. Da die Beklagte nicht über die erforderliche Genehmigung für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügten, habe sie keinen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Das schreckte zahlreiche Anbieter von Online-Glücksspielen allerdings nicht ab. Sie machten ihre Online-Casinos trotzdem auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so dass die Spieler ihren Verlust zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger zwischen April 2017 und März 2021 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei mehr als 164.986,71 Euro. Eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen hatte die Beklagte nicht. „Wir haben daher für unseren Mandanten die Rückzahlung des Verlusts gefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das Landgericht Paderborn entschied zu Gunsten des Klägers. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die Spielverträge nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse dem Kläger seinen Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe dies nicht dargelegt. Zudem solle das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag die Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels schützen. Dieses Ziel würde unterlaufen, wenn der Anbieter der verbotenen Online-Glücksspiele das Geld behalten dürfte. Das würde ihn nur ermutigen, sein illegales Angebot aufrecht zu erhalten, so dass dann auch der Spieler weiter gefährdet sei, führte das Landgericht Paderborn aus.


Zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland zwar gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland erforderlich. „Daher bestehen nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 05.12.2023 - 18:20 Uhr
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Freigabedatum: 05.12.2023

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