Oft vernachlässigtes Erbe: Der digitale Nachlass

Oft vernachlässigtes Erbe: Der digitale Nachlass

ID: 2076006

ARAG IT-Experten weisen auf die Notwendigkeit eines Social-Media-Testaments hin



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Der Tod ist kein Lieblingsthema. Dennoch treffen die meisten Menschen Vorbereitungen für sich und ihre Angehörigen. So legen viele vorab fest, wie sie bestattet werden wollen und wie sie sich ihre Beerdigungsfeier vorstellen. Mit einem Testament sieht es schon anders aus: Laut Statista haben nur knapp 26 Prozent aller Bürger bestimmt, was mit ihrem Erbe passieren soll. Prinzipiell kein Problem, denn zumindest im Falle von Nachkommen und Familie wird dies gesetzlich geregelt. Ganz anders sieht es allerdings mit dem digitalen Nachlass aus. Was passiert nach unserem Tod eigentlich mit unseren Social-Media-Profilen, unserem gesperrten Smartphone oder all unseren Passwörtern, die im Internet kursieren? ARAG IT-Experten zeigen auf, wie wir sinnvoll für unser digitales Erbe sorgen können.



Wie ist die rechtliche Situation?

Vielen ist das Thema gar nicht wirklich bewusst, anderen fehlt es an Wissen, was vorbereitend getan werden müsste: Das digitale Erbe ist von mehr als 60 Prozent der Deutschen nicht ausreichend oder gar nicht geregelt. Das bedeutet unter anderem, dass die Familie unter Umständen mit den finanziellen Folgen leben muss, wenn Abos und Verträge nicht gekündigt und Internet-Profile nicht gelöscht werden können, denn sie haftet für Verbindlichkeiten. Alle vorher gesendeten und gespeicherten Daten verbleiben laut ARAG IT-Experten bei dem jeweiligen Anbieter und dessen Rechte erlöschen nicht nach dem Tod des Nutzers. Zudem erleichtert man es Hackern, ungenutzte Accounts für ihre Zwecke zu missbrauchen.



Handelt es sich um Abonnements mit längerer Laufzeit, haben Hinterbliebene laut ARAG IT-Experten oftmals ein Sonderkündigungsrecht, das sofort wirksam wird. Eine Regelung dazu findet sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. In der Regel genügt für die Löschung des Accounts eine kurze schriftliche Nachricht mit Kopien von Sterbeurkunde, Erbschein und Personalausweis. Übrigens: Hinterbliebene haben zwar ein Recht darauf, Inhalte von Social Media-Accounts einzusehen, Änderungen dürfen sie aber ebenso wenig vornehmen wie neue Inhalte im Account des Verstorbenen veröffentlichen.





Wer erbt was?

Zu den vererbbaren Vermögenswerten gehören neben klassischen Dingen aus der analogen Welt auch digitale Guthaben, beispielsweise auf Online-Konten. Zudem gehen auch Soft- und Hardware auf die Erben über. Nicht vererbbar sind laut ARAG IT-Experten allerdings Nutzungsrechte, beispielsweise von Online-Bibliotheken, da sie meist an eine Person geknüpft sind.



Wie kann man vorsorgen?

Es gilt, vorzusorgen. Am besten erstellt man zunächst eine Übersicht, die alle Accounts mit Zugängen und Passwörtern festhält, ebenso wie PIN-Codes für das Handy und mögliche andere Geräte. Diese sollte einschließlich einer notwendigen Vollmacht entweder schon zu Lebzeiten an eine Vertrauensperson übergeben oder zumindest den Unterlagen für den Todesfall beigelegt werden. ARAG IT-Experten betonen, dass diese Vollmacht explizit verdeutlichen muss, dass sie über den Tod hinaus gilt.



An alles gedacht?

Wir haben uns inzwischen schon derart an unser digitales Leben gewöhnt, dass wir oft vergessen, an wie vielen Stellen wir registriert und vernetzt sind. ARAG IT-Experten geben daher eine Übersicht, die zwar keine Vollständigkeit garantieren, aber für Denkanstöße sorgen kann. So könnten Social-Media-Profile auf Facebook, Instagram, Pinterest und Co. existieren. Mögliche Messenger-Dienste sind WhatsApp oder Signal. Daneben gibt es auch Arbeits-Tools wie E-Mail-Provider (z. B. Google, web.de, gmx.de), Internet-Provider (z. B. Ionos, United Domains, Microsoft Outlook), Dienstleister-Tools (z. B. Canva, Mailchimp), Co-Working-Tools (z. B. Dropbox, Slack, Asana) oder Cloud-Anbieter. Und zu guter Letzt könnten Konten bei Foren, Internet- Shops oder Streaming-Portalen wie etwa Spotify oder Netflix bestehen. Auf eine Übersichts-Liste gehören ebenso PIN- oder Passwort-geschützte Apps von Banken und Sparkassen, Payment Providern (z. B. PayPal, Apple Pay) oder einem Smart Home. Und um ohne Hacker einen digitalen Nachlass zu verwalten, gehören auch PINs oder Passwörter von Smartphone, Tablet und Co. auf eine Liste.



Optimal, da immer aktuell, raten die ARAG IT-Experten für die Verwaltung aller Zugangsdaten zu einem Passwort-Manager. Er sammelt alle Zugänge digital und ist stets auf aktuellem Stand, wenn Passwörter geändert werden. So muss man sich nur noch ein einziges Passwort merken. Für einen Überblick, wie ein Passwort-Manager funktioniert, empfehlen die ARAG IT-Experten die Seite des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI).



Ein Tipp der ARAG IT-Experten: Postfächer von E-Mail-Konten sollten eine Zeit lang über eine Weiterleitung an die eigene Mail-Adresse weitergeführt werden, da hier wichtige Informationen zu Kontakten, Verträgen und Verbindlichkeiten schlummern könnten.



Nachlasskontakt für Social Media

Sensibel wird es, wo es über einfache Aktionen wie Bestellungen oder einen Informationsabruf hinausgeht. Insbesondere wenn Angehörige entscheiden sollen, was mit unseren Social-Media-Kanälen passiert, muss man sie entsprechend ermächtigen. ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass beispielsweise Facebook, Apple oder Google eine Funktion hinterlegt haben, über die der User in einfachen Schritten einen Nachlassverwalter bestimmen kann. Abhängig vom Umfang der Nutzung des Google-Accounts ist dies besonders wichtig, denn hierbei geht es unter Umständen nicht nur um Fotos, Videos und Texte, sondern auch um Zahlungsinformationen und Smartphone-Einstellungen.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Wie Unternehmen aus dem Fertig- und Massivhausbau Sichtbarkeit und Reichweite steigern Zwei Bücher der Autorin Lisette Jupke auf den Stuttgarter Buchwochen ausgestellt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.12.2023 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2076006
Anzahl Zeichen: 6941

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 483 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Oft vernachlässigtes Erbe: Der digitale Nachlass"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...
Laut Deutscher Gesellschaft für Nephrologie sterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend normales Leben. Doch passende Spenderorgane sind rar

ARAG Recht schnell… ...
+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten hat. Im konkreten Fall hatten T

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...
Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. Das Europäische Parlament hat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt als Pauschalreise gilt, wie mit Gutscheinen umzu


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Wie Unternehmen aus dem Fertig- und Massivhausbau Sichtbarkeit und Reichweite steigern ...
Dabei ist es sehr vernünftig, das gesamte Einzugsgebiet auszuschöpfen. Das ist eine Aufgabe für das Internet. Diese ist allerdings über die Homepage allein nicht lösbar. Bauunternehmer sollten folglich nach Möglichkeiten suchen, die ihr Unternehmen als Qualitätsanbieter im gesamten relevanten

Was kostet ein Trauerredner: Die Faktoren hinter den Kosten ...
Die Bestattungskultur in Deutschland befindet sich in einem bemerkenswerten Wandel. Immer mehr Verstorbene werden von Trauerrednern beerdigt, und selbst unter den Kirchenmitgliedern entscheiden sich mittlerweile rund ein Drittel für eine nicht-kirchliche Bestattung. Doch was beeinflusst die Kosten

Empfohlene Bauunternehmen mit ausführlichem Qualitäts-Reporting für Bauinteressenten ...
Das ist dann der Fall, wenn diese in Bezug auf die Zufriedenheit ihrer Bauherren nicht transparent auftreten. Ein paar Erfahrungen, Referenzen oder Rezensionen sind absolut zu wenig, um die Kompetenz eines Bauunternehmens ausreichend beurteilen zu können. Im BAUHERREN-PORTAL können angehende Bauhe

Geldgeschenk für die Winter/Weihnachtszeit, Geldbox "Elch" und "weißer Hirsch" ...
Geldgeschenk für die Winter/Weihnachtszeit, Geldbox "Elch" Diese kreative und einzigartige Geldgeschenk-Idee bietet eine clevere Verpackung in Form eines Geldbehälters in einem feinen Glasröhrchen. Das Röhrchen ist sicher an der Oberseite einer durchsichtigen Scheibe befestigt, was


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z