ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel

ID: 2077576

ARAG Experten mit den aktuellenÄnderungen ab 1. Januar 2024



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Freie Verpflegung für Mitarbeiter: Sachbezugswerte steigen

Stellt der Chef seinen Angestellten kostenfrei oder zu verbilligten Preisen eine Verpflegung zur Verfügung, wie das etwa oft im Gaststättengewerbe oder in Krankenhäusern der Fall ist, handelt es sich um sogenannte Sachbezüge. Deren Wert zählt als geldwerter Vorteil zum Arbeitslohn und muss vom Arbeitnehmer versteuert werden. Die Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Ab dem 1. Januar 2024 werden für die Verpflegung 313 Euro im Monat angesetzt, im Vorjahr belief sich der Wert noch auf 288 Euro. Der Gesamtwert setzt sich zusammen aus den Werten für das Frühstück in Höhe von 2,17 Euro am Tag sowie für das Mittag- oder Abendessen von 4,13 Euro am Tag. Laut ARAG Experten können die Sachbezugswerte allerdings nur angesetzt werden, wenn eine Mahlzeit nicht teurer als 60 Euro ist.



Mindestlohn und Minijobgrenze steigen

Ab 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Derzeit liegt die verbindliche Lohnuntergrenze noch bei 12 Euro pro Stunde. Sie gilt nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich für alle Beschäftigten ab 18 Jahren. Es gibt allerdings Branchen, in denen höhere Mindestlöhne gezahlt werden, so zum Beispiel im Elektrohandwerk, in der Gebäudereinigung oder in der Pflege. Mit der Erhöhung setzt die Bundesregierung einen Beschluss der Mindestlohnkommission um, die alle zwei Jahre über den Mindestlohn berät. Eine weitere Anhebung ist danach für den 1. Januar 2025 vorgesehen; dann steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro.



Der steigende Mindestlohn wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze für Minijobber aus. Denn seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an die jeweilige Höhe des Mindestlohns gekoppelt. Durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 steigt die Grenze, bis zu der Minijobber monatlich verdienen dürfen, von derzeit 520 Euro auf 538 Euro. Entsprechend darf der jährliche Gesamtverdienst in 2024 nicht mehr als 6.456 Euro betragen.





Mehr Geld für Midijobs

Im Gegensatz zu einem Minijob sind die auch als Gleitzonenfälle bezeichneten Beschäftigungsverhältnisse weder steuerbegünstigt noch sozialabgabenfrei. Jedoch bezahlen Midijobber einen geringeren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab Januar steigt die Untergrenze für Midijobber von 520,01 auf 538,01 Euro monatlich. Die Obergrenze liegt laut ARAG Experten unverändert bei 2.000 Euro im Monat. Erst wenn das Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, werden für Arbeitnehmer die vollen Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge erhalten Midijobber die vollen Rentenansprüche.



Mehr Geld für Azubis

Auszubildende bekommen im kommenden Jahr mehr Geld: Sie haben nach Information der ARAG Experten zwar keinen Anspruch auf den Mindestlohn, dafür seit 2020 aber auf eine Mindestvergütung. Besteht für ihren Ausbildungsvertrag keine Tarifbindung, bekommen sie im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 Euro, bisher waren es 620 Euro. Das gilt für alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2024 geschlossen werden. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung laut Berufsbildungsgesetz dann um 18 Prozent gegenüber dem Einstiegsgehalt, im dritten Jahr um 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr um 40 Prozent.



Krankenversicherung wird teurer

Ergänzend zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent für die gesetzlichen Krankenkassen erheben die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern, um ihren Finanzbedarf zu decken. Arbeitgeber beteiligen sich zur Hälfte an diesen Beiträgen. Dieser Beitrag steigt zum Jahreswechsel von 1,6 auf 1,7 Prozent an. Dabei entscheidet jede Krankenkasse selbst, ob der Zusatzbeitrag erhoben wird und wie hoch er ausfällt. Wird erhöht, haben Versicherte laut ARAG Experten ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats, ab dem der neue Zusatzbeitrag gilt. In der Regel übernimmt die neue Krankenkasse die Kündigung. Wie hoch die Zusatzbeiträge ausfallen, können Versicherte beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen herausfinden.



E-Rezepte ab Januar verpflichtend

Wer verschreibungspflichtige Medikamente benötigt, bekommt als gesetzlich Versicherter sein Rezept in Zukunft nur noch elektronisch. Das sogenannte E-Rezept wird digital erstellt und signiert und kann mit der E-Rezept-App, mit einem Ausdruck oder über die elektronische Gesundheitskarte in Apotheken eingelöst werden. Einfach die Karte in der Apotheke in das Kartenterminal stecken, fertig. Händische Unterschriften entfallen und für Folgerezepte müssen Patienten nicht erneut zum Arzt. Möglich ist die Einlösung des E-Rezeptes bereits seit 2023, nun wird es laut ARAG Experten allerdings verpflichtend für Arztpraxen. Versicherte, die die E-Rezept-App nutzen, benötigen eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie eine PIN ihrer Krankenkasse. Mit der App können Rezepte auch in Online-Apotheken bestellt werden.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Beim Recruiting von den Großen lernen Stefan Kühn sieht trotz Herausforderungen Resilienz der deutschen Wirtschaft
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.12.2023 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2077576
Anzahl Zeichen: 5754

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 300 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps zum Jahreswechsel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Wenn Arbeit krank macht ...

Ob physische Belastungen wie Lärm, Staub und schlechte Körperhaltung oder psychischer Druck durch zu hohes Arbeitsaufkommen, technische Herausforderungen und ein schlechtes Betriebsklima: Viele Menschen erkranken durch ihren Job. Dabei sollte es ni ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z