Onecoin Betrug – Geschädigte können Geld zurückholen

Onecoin Betrug – Geschädigte können Geld zurückholen

ID: 2079646

28 Millionen Euro sichergestellt – drei Täter zu Haftstrafen verurteilt



GerichtssaalGerichtssaal

(firmenpresse) - München, 18.01.2024. Die vermeintliche Kryptowährung Onecoin war nicht mehr als eine Luftblase. Anleger haben mit Onecoin viel Geld verloren. Nun können sie hoffen, zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückzuholen. Denn es wurden Gelder in Höhe von rund 28 Millionen Euro sichergestellt, von denen nun die Geschädigten partizipieren können.



Mit der fiktiven Kryptowährung Onecoin wurden Anleger aus aller Welt betrogen. Der Schaden soll in die Milliarden gehen. Während die Onecoin-Erfinderin und Haupttäterin auf der Flucht ist, verurteilte das Landgericht Münster nun ein Ehepaar aus Greven und einen Rechtsanwalt aus München zu Haftstrafen.



Das Ehepaar hatte die International Marketing Services GmbH (IMS) gegründet und über diese Firma Transaktionen im großen Stil für Onecoin abgewickelt. Es soll um fast 13.000 Fälle und Transaktionen im Wert von rund 320 Millionen Euro gehen. Für das Landgericht Münster handelte das Ehepaar hauptsächlich aus Gier. Für ihre Beihilfe zum Betrug müssen sie nun für vier bzw. fünf Jahre hinter Gitter. Eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängte das Gericht zudem wegen Geldwäsche gegen einen Rechtsanwalt aus München.



Die Haftstrafen mögen für die Anleger eine Genugtuung sein, ihr Geld haben sie dadurch aber noch nicht zurück. „Hier macht aber Hoffnung, dass auch etwa 28 Millionen Euro auf Konten der Firma des verurteilten Ehepaars sichergestellt werden konnten. Dieses Geld könnte für Entschädigungen zur Verfügung stehen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Das Geld fließt aber nicht automatisch an die Geschädigten. Vielmehr müssen sie ihren Anspruch innerhalb von sechs Monaten anmelden. „Davon können Anleger profitieren, die zwischen dem 28. März und 15. August 2016 Gelder auf Konten der IMS GmbH eingezahlt haben“, so Rechtsanwalt Cocron.



Auch für Anleger, die nicht in diesem Zeitraum Gelder auf ein Konto der IMS überwiesen haben, gibt es Hoffnung. Sie können ggf. eine Entschädigung durch weitere sichergestellte Gelder auf anderen Konten erhalten.





CLLB Rechtsanwälte unterstützt Onecoin-Anleger gerne bei der Geltendmachung ihrer Forderungen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 18.01.2024 - 20:06 Uhr
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