Zur Schule gehen - Pflicht und Recht!

Zur Schule gehen - Pflicht und Recht!

ID: 2079824

ARAG Experten informierenüber die Schulpflicht in Deutschland



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Das Recht auf Bildung gehört zu den wichtigsten Menschenrechten, vor allem für Kinder. Es beinhaltet unter anderem, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, unentgeltlich eine Grundschule zu besuchen. Demzufolge ist der Grundschulunterricht auch hierzulande kostenfrei. Und er ist noch etwas: obligatorisch. Anlässlich des Internationalen Tages der Bildung am 24. Januar haben die ARAG Experten daher noch einmal die wichtigsten Punkte zur Schulpflicht zusammengefasst.



Wie viele Schulkinder gibt es in Deutschland?

Zu Beginn des laufenden Schuljahres haben laut ARAG Experten rund 830.000 Kinder mit der Schule begonnen. So viele wie seit 20 Jahren nicht mehr. Die Verteilung von Mädchen (48,8 Prozent) und Jungen (51,2 Prozent) bleibt dabei weiterhin nahezu gleich. Die weitaus meisten Kinder drücken die Schulbank in einer Grundschule (93,5 Prozent), die übrigen Schüler wurden an Förderschulen, Integrierten Gesamtschulen oder an Freien Waldorfschulen angemeldet.



Was bedeutet die Schulpflicht?

Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass alle Kinder das Recht haben, eine Schule zu besuchen. Es bedeutet auch, dass alle Kinder zur Schule gehen müssen. Generell beginnt die gesetzliche Schulpflicht eines Kindes mit dem sechsten Geburtstag und gilt bis zum 18. Lebensjahr. Dabei besteht eine Vollzeit-Schulpflicht je nach Bundesland bis zur 9. oder 10. Klasse, danach müssen Kinder entweder eine Berufsausbildung machen oder eine allgemeinbildende Schule wie z. B. ein Gymnasium oder eine Berufsschule besuchen. Der genaue Stichtag für die Einschulung zum 1. August variiert je nach Bundesland, viele Länder haben ihn allerdings auf den 30. Juni gelegt. Kinder, die also bis dahin sechs Jahre alt werden, müssen ab August desselben Kalenderjahres die Schulbank drücken. Ausnahme sind laut ARAG Experten Kinder, die geistig, körperlich oder seelisch so sehr beeinträchtigt sind, dass selbst eine spezielle Förderschule für sie nicht in Betracht kommt. Ihnen kann eine Bildungs- und Schulunfähigkeit attestiert werden, die sie vom Schulbesuch befreit. Eltern haben allerdings die Möglichkeit, ihren Nachwuchs bereits vor diesem Stichtag zurückstellen zu lassen, wenn die Kinder den Anforderungen noch nicht genügen.





Was ist, wenn Schüler die Schulpflicht umgehen?

Natürlich ist es ein reizvoller Gedanke, sich noch einmal umzudrehen, wenn der Wecker wie immer zu früh klingelt, und einfach die Schule zu schwänzen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern als Erziehungsberechtigte - ebenso wie Schulleitung und Lehrer - die Verantwortung dafür tragen, dass Kinder regelmäßig am Unterricht und an sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen teilnehmen. Übrigens: Die Mitarbeit im Unterricht und die Hausaufgaben sind ebenfalls Teil der Schulpflicht.



Auch das unentschuldigte Fehlen in nur einer einzigen Unterrichtsstunde ist dem Gesetz nach eine Verletzung der Schulpflicht und damit eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Bundesland und Schule unterschiedlich geahndet werden kann: Während es bei einer versäumten Unterrichtsstunde in der Regel mit einem Eintrag ins Klassenbuch oder dem Nachholen des versäumten Unterrichts getan ist, kann die Schule in schwerwiegenden Fällen zu Ordnungsmaßnahmen greifen, wie etwa dem schriftlichen Verweis, dem Ausschluss von einer Schulfahrt, dem Umsetzen in die Parallelklasse bis hin zur Überweisung in eine andere Schule mit gleichem Bildungsabschluss.



Und die Strafen gehen laut ARAG Experten weiter: Geldbußen können verhängt werden und der Schulleiter kann den ungehorsamen Sprössling von der Verwaltungs- oder Polizeibehörde von zu Hause abholen und bis zum Klassenzimmer bringen lassen. Es kann außerdem ein Zwangsgeld gegen die Eltern als Verantwortliche verhängt werden, das bei Nichtzahlen in eine Ersatzzwangshaft gewandelt werden kann. Um den staatlichen Erziehungsauftrag letztlich ausführen zu können, kann den Eltern sogar das Sorgerecht entzogen werden. Übrigens: Heimunterricht, also das Unterrichten von Kindern in den eigenen vier Wänden, ist in Deutschland höchstrichterlich untersagt (Bundesverfassungsgericht, Az.: 2 BvR 920/14).



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/familienrecht-ratgeber/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Moderne Verfahren der Partikel- und Dispersionsanalyse und der Materialtestung selbst erleben Spitzenforschung zum Anfassen in Lüchow: Jugendliche erkunden Hightech-Ausstellung im InnoTruck
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.01.2024 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2079824
Anzahl Zeichen: 4758

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 310 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zur Schule gehen - Pflicht und Recht!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z