Glücksspielbehörde nimmt Lizenz für Pokerstars unter die Lupe

Glücksspielbehörde nimmt Lizenz für Pokerstars unter die Lupe

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Möglicher Verstoß gegen Richtlinien



(firmenpresse) - München, 21.02.2024. Über die Internetseite pokerstars nehmen auch Spieler aus Deutschland an virtuellen Pokerspielen im Internet teil. Die erforderliche Lizenz, um Online-Pokerspiele auch in Deutschland anbieten zu dürfen, liegt inzwischen vor. Das könnte sich jedoch auch wieder ändern. Denn der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) liegt eine Beschwerde vor, nach dem den Anbieter Reel Germany die Lizenz wegen Regelverstößen nicht hätte erteilt werden dürfen.

Hintergrund ist, dass der Glücksspielstaatsvertrag mit Wirkung zum 1. Juli 2021 liberalisiert wurde. Bis dahin waren Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Poker gehört, in Deutschland grundsätzlich verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können die Anbieter eine Lizenz beantragen, um ihre Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Die GGL prüft die Anträge und sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Genehmigung erteilt werden. „Ohne eine Lizenz sind die Online-Glücksspiele weiterhin verboten. Das hat zur Folge, dass Spieler ihre Verluste von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Für pokerstars liegt inzwischen eine solche Genehmigung vor. Ein Rechtsunternehmen bemängelt nun aber, dass die GGL dem Glücksspielanbieter Reel Germany die Erlaubnis nicht hätte erteilen dürfen. Denn dieser habe über seine Muttergesellschaft Rational Resources Verbindungen zu der Webseite pokerstars.com, berichtet die F.A.Z. am 21. Februar 2024. Betrieben wird die Webseite wiederum von der TSG Interactive Gaming Europe, einem weiteren Tochterunternehmen. Eine solche Verbindung verstoße gegen die Richtlinien der GGL bei der Lizenzvergabe. Außerdem habe dieses Unternehmen noch bis zum Sommer 2023 ohne Erlaubnis Online-Glücksspiele in Deutschland veranstaltet, heißt es weiter in dem Bericht.

Beschwerden gegen die Lizenzvergabe seien zwar selten, kommen nach Angaben der GGL aber vor und könnten zu einer erneuten Überprüfung führen. So habe die Glücksspielbehörde dem Sportwettenanbieter Tipster die Lizenz im Sommer 2023 wieder entzogen, schreibt die F.A.Z. Nach Angaben der GGL werde auch Reel Germany erneut geprüft. Aktuell verfügt das Unternehmen gemäß der Whitelist der GGL (Stand 12.02.2024) über eine gültige Lizenz.



Liegt keine gültige Erlaubnis vor, können die Teilnehmer an verbotenen Online-Glücksspielen ihren Verlust zurückfordern. „Diesen Rückzahlungsanspruch haben schon zahlreiche Gerichte bestätigt“, so Rechtsanwalt Cocron.
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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 21.02.2024 - 13:36 Uhr
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