Verbotenes Online-Glücksspiel – Rekordstrafe in den Niederlanden

Verbotenes Online-Glücksspiel – Rekordstrafe in den Niederlanden

ID: 2086622

Veranstalter von Glücksspielen muss fast 20 Millionen Euro Strafe zahlen



GlücksspielGlücksspiel

(firmenpresse) - München, 13.03.2024. In den Niederlanden gilt genauso wie in Deutschland, dass Online-Glücksspiele verboten sind, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dass dieses Verbot nicht nur auf dem Papier besteht, machte die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) jetzt deutlich: Sie verhängte gegen ein in Malta ansässiges Glücksspielunternehmen eine Rekordstrafe in Höhe von 19,7 Millionen Euro, weil es Spielern in den Niederlanden die Teilnahme an Online-Glücksspielen ermöglichte, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Lizenz zu sein. Das teilte die KSA Ende Februar mit.



Auch in Deutschland dürfen Online-Glücksspiele nur öffentlich angeboten werden, wenn der Veranstalter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Eine solche Lizenz kann erst seit dem 1. Juli 2021 ausgestellt werden. Zuvor waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. „Ohne die erforderliche Erlaubnis sind öffentliche Glücksspiele im Internet weiterhin illegal. Das führt dazu, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche Spieler vertreten hat.



Die Rechtslage in den Niederlanden ist ähnlich wie in Deutschland. Auch hier gilt, dass öffentliche Glücksspiele im Internet nur mit einer gültigen (niederländischen) Lizenz angeboten werden dürfen.



Die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) hat nun gegen ein Unternehmen aus Malta durchgegriffen, das zahlreiche Online-Casinos betreibt. Es verfügt zwar über eine maltesische, nicht jedoch über eine niederländische Genehmigung. Dennoch machte es seine Online-Casinos über verschiedene Webseiten mit der Endung „com“ auch Spielern in den Niederlanden zugänglich.



Das rief die KSA auf den Plan. Die Glücksspielbehörde bemängelte, dass das Unternehmen aus Malta keinerlei Maßnahmen ergriffen hat, um Teilnehmer aus den Niederlanden von den Glücksspielen auszuschließen. So waren die Webseiten von einer niederländischen IP-Adresse aus erreichbar und es war möglich, ein Konto mit niederländischer Adresse einzurichten. Auch in den AGB gab es keinen ausdrücklichen Hinweis auf ein mögliches Glücksspielverbot in den Niederlanden. Ebenso wenig wurde die Teilnahme Minderjähriger an den Glücksspielen verhindert. Daher griff die KSA nun durch und verhängte die Geldstrafe in Höhe von 19,7 Millionen Euro gegen den Betreiber der Online-Casinos. Das Unternehmen hat Einspruch gegen die Strafe eingelegt.





Die KSA untersuchte nur die 12 Webseiten, die mindestens 5.000 Besucher anzogen und schätzte den Bruttoumsatz auf rund 303 Millionen Euro. Ausgehend von dieser Summe und weiteren Kritikpunkten wie fehlende Altersverifizierung, Möglichkeit anonymer Kontoeinzahlungen oder Funktionen wie „Autoplay“ legte die KSA eine Strafe in Höhe von 6,5 Prozent des Bruttoumsatzes oder rund 19,7 Millionen Euro fest.



Die Untersuchungen der KSA betrafen auch Webseiten, die in Deutschland erreichbar sind. „Maßnahmen wie Geoblocking oder ähnliches, um Spielern aus Deutschland den Zugang zu den Online-Glücksspielen zu verweigern, wurden in der Regel nicht ergriffen“, so Rechtsanwalt Cocron.



Die KSA hat nun durchgegriffen. Rechtsanwalt Cocron: „Die Entscheidung sollte auch Spielern Mut machen, ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen und die Rückzahlung ihrer Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zu fordern.“

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



drucken  als PDF  Glücksspielregulierung in den Niederlanden: Schutz der Verbraucher im Fokus 1. HOME-Studio Deutschlands  von PRIME TIME fitness in Wiesbaden Mainz-Kastel eröffnet!
Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 13.03.2024 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2086622
Anzahl Zeichen: 3804

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.03.2024

Diese Pressemitteilung wurde bisher 343 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verbotenes Online-Glücksspiel – Rekordstrafe in den Niederlanden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CLLB Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Naumburg verurteilt Eurogine ...
Berlin, München 27.11.2024 – Bereits mit Urteil vom 05.11.2024 verurteilte das OLG Naumburg den Hersteller Eurogine wegen einer gebrochenen Kupferspirale auf Schmerzensgeld in Höhe von € 5.000,00 und stellte fest, dass dieser für sämtliche Spätfolgen zu haften hat. Das Besondere an dem

Beschluss des Kammergerichts Berlin: Banken müssen Transaktionen überwachen ...
Berlin, München 12.11.2024. Das Kammergericht Berlin konkretisiert mit aktuellem Beschluss (Az. 4 U 79/23) die Pflichten von Kreditkartenausstellern. Hiernach sind diese verpflichtet, durch eine automatisierte und algorithmische Transaktionsüberwachung dafür zu sorgen, dass auffällige und für d

Deepfakes durch KI – Ein neues Zeitalter digitaler Bedrohungen. ...
Berlin, München 07.11.2024. Deepfakes sind täuschend echt wirkende, manipulierte Bild-, Video- oder Audioaufnahmen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz generiert werden. Mit der passenden Software lassen sich leicht Stimmen oder Gesichter in Echtzeit tauschen. Deepfakes stellen damit eine s


Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte


Glücksspielregulierung in den Niederlanden: Schutz der Verbraucher im Fokus ...
München, 12.03.2024 - In einer aktuellen Sitzung des niederländischen Parlaments wurden Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung der Glücksspielregulierung im Land geführt. Der Schwerpunkt lag auf der Stärkung des Verbraucherschutzes und der Prävention von Spielsucht. Ein bedeutendes

BürgerStiftung Region Ahrensburg erhält Gütesiegel für ausgezeichnete Stiftungsarbeit ...
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen prüft regelmäßig die Qualität der Arbeit der deutschen Bürgerstiftungen. Nur die qualifizierten Bürgerstiftungen dürfen das Gütesiegel des Bundesverbandes führen. Die BürgerStiftung Region Ahrensburg hat die Urkunde mit der Verleihung des Gütesiegels

ARAG Recht schnell... ...
+++ Begründung der Kündigung auch bei Befristung +++ Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne - ungeachtet der diskriminierenden Wirkung - das Recht

Eine „Schatzkiste“ für Familienferien Das Unterengadin und die Berge rund um Scuol ...
Familien, die den Bergsommer lieben, kommen ins Unterengadin. In der wunderschönen Landschaft der Nationalparkregion verbringen sie unbeschwerte Tage, die in Erinnerung bleiben. Das Hotel Belvedere in Scuol liegt mittendrin in der abwechslungsreichen Ferienregion und bietet alles für einen erlebni


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z