Verbotenes Online-Glücksspiel – Rekordstrafe in den Niederlanden

Verbotenes Online-Glücksspiel – Rekordstrafe in den Niederlanden

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Veranstalter von Glücksspielen muss fast 20 Millionen Euro Strafe zahlen



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(firmenpresse) - München, 13.03.2024. In den Niederlanden gilt genauso wie in Deutschland, dass Online-Glücksspiele verboten sind, wenn der Veranstalter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dass dieses Verbot nicht nur auf dem Papier besteht, machte die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) jetzt deutlich: Sie verhängte gegen ein in Malta ansässiges Glücksspielunternehmen eine Rekordstrafe in Höhe von 19,7 Millionen Euro, weil es Spielern in den Niederlanden die Teilnahme an Online-Glücksspielen ermöglichte, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Lizenz zu sein. Das teilte die KSA Ende Februar mit.



Auch in Deutschland dürfen Online-Glücksspiele nur öffentlich angeboten werden, wenn der Veranstalter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügt. Eine solche Lizenz kann erst seit dem 1. Juli 2021 ausgestellt werden. Zuvor waren Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich verboten. „Ohne die erforderliche Erlaubnis sind öffentliche Glücksspiele im Internet weiterhin illegal. Das führt dazu, dass die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche Spieler vertreten hat.



Die Rechtslage in den Niederlanden ist ähnlich wie in Deutschland. Auch hier gilt, dass öffentliche Glücksspiele im Internet nur mit einer gültigen (niederländischen) Lizenz angeboten werden dürfen.



Die niederländische Glücksspielbehörde (KSA) hat nun gegen ein Unternehmen aus Malta durchgegriffen, das zahlreiche Online-Casinos betreibt. Es verfügt zwar über eine maltesische, nicht jedoch über eine niederländische Genehmigung. Dennoch machte es seine Online-Casinos über verschiedene Webseiten mit der Endung „com“ auch Spielern in den Niederlanden zugänglich.



Das rief die KSA auf den Plan. Die Glücksspielbehörde bemängelte, dass das Unternehmen aus Malta keinerlei Maßnahmen ergriffen hat, um Teilnehmer aus den Niederlanden von den Glücksspielen auszuschließen. So waren die Webseiten von einer niederländischen IP-Adresse aus erreichbar und es war möglich, ein Konto mit niederländischer Adresse einzurichten. Auch in den AGB gab es keinen ausdrücklichen Hinweis auf ein mögliches Glücksspielverbot in den Niederlanden. Ebenso wenig wurde die Teilnahme Minderjähriger an den Glücksspielen verhindert. Daher griff die KSA nun durch und verhängte die Geldstrafe in Höhe von 19,7 Millionen Euro gegen den Betreiber der Online-Casinos. Das Unternehmen hat Einspruch gegen die Strafe eingelegt.





Die KSA untersuchte nur die 12 Webseiten, die mindestens 5.000 Besucher anzogen und schätzte den Bruttoumsatz auf rund 303 Millionen Euro. Ausgehend von dieser Summe und weiteren Kritikpunkten wie fehlende Altersverifizierung, Möglichkeit anonymer Kontoeinzahlungen oder Funktionen wie „Autoplay“ legte die KSA eine Strafe in Höhe von 6,5 Prozent des Bruttoumsatzes oder rund 19,7 Millionen Euro fest.



Die Untersuchungen der KSA betrafen auch Webseiten, die in Deutschland erreichbar sind. „Maßnahmen wie Geoblocking oder ähnliches, um Spielern aus Deutschland den Zugang zu den Online-Glücksspielen zu verweigern, wurden in der Regel nicht ergriffen“, so Rechtsanwalt Cocron.



Die KSA hat nun durchgegriffen. Rechtsanwalt Cocron: „Die Entscheidung sollte auch Spielern Mut machen, ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen und die Rückzahlung ihrer Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zu fordern.“

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Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 13.03.2024 - 14:57 Uhr
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