Christliche Minderheit in der Türkei weiterhin gefährdet
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Christliche Minderheit in der Türkei weiterhin gefährdet
Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht
Anlässlich des Gesprächs mit Pastor Ertan Cevik aus Izmir erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht, dessen Anerkennung kein Lippenbekenntnis sein darf. Ein Menschenrecht muss wahrgenommen werden können.
Das jedoch ist für Christen in der Türkei kaum möglich. Ihr Anteil an der türkischen Bevölkerung sinkt. Das christliche Glaubensbekenntnis und die Ausübung der christlichen Religion sind immer wieder mit der Gefahr für Leib und Leben verbunden.
Im Gespräch mit Pastor Cevik erfuhren die Mitglieder der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wiederholt von der massiven Bedrohung türkischer Christen. Der Geistliche selbst ist seit langer Zeit unter Bewachung von Personenschützern.
Von Ausgrenzung christlicher Schüler in den Schulen des Landes berichtete Pastor Cevik. Die Vernichtung der Existenz christlicher Einzelhändler und die Ablehnung der muslimischen Mehrheitsbevölkerung, in Nachbarschaft mit Christen zu leben, sind Alltag in vielen Regionen der Türkei. Die Ausbildung christlicher Geistlicher ist nach wie vor nicht möglich.
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Datum: 11.06.2010 - 18:05 Uhr
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