Online-Sportwetten – Betano knickt nach Beschluss des BGH ein

Online-Sportwetten – Betano knickt nach Beschluss des BGH ein

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Sportwettenanbieter zieht Revision zurück – Spieler hat Anspruch auf Erstattung seiner Verluste



(firmenpresse) - München, 30.04.2024. Gute Nachrichten für Spieler, die ihre Verluste aus Online-Sportwetten zurückholen wollen: Die Betkick Sportwettenservice GmbH, die über die Webseite Betano Online-Sportwetten auch in Deutschland anbietet, ist nach einem deutlichen Hinweisbeschluss des BGH vom 22. März 2024 eingeknickt und hat ihre Revision gegen ein Urteil des OLG Dresden zurückgezogen. Der Wettanbieter muss dem Spieler somit seine Verluste in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro zurückzahlen.



Am 2. Mai 2024 hätte der Bundesgerichtshof über die Rückzahlungsansprüche des Spielers entscheiden sollen. Die Verhandlung ist nun abgesagt, nachdem der Sportwettenanbieter aus Österreich die Revision gegen ein Urteil des OLG Dresden vom 31. Mai 2023 zurückgezogen hat.



Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte zwischen Oktober und Dezember 2018 über die Webseite Betano an Sportwetten im Internet teilgenommen und dabei insgesamt knapp 12.000 Euro verloren. Da die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, klagte der Spieler auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste und hatte damit am OLG Dresden Erfolg.



Die Beklagte legte gegen das Urteil zwar Revision zum BGH ein, zog diese nun jedoch zurück. „Anlass dafür dürfte sein, dass der BGH bereits mit Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 deutlich gemacht hat, dass er der Revision keine Erfolgschancen einräumt und voraussichtlich das Urteil des OLG Dresden bestätigen wird“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.



Der BGH hatte in dem Hinweisbeschluss deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz für illegal hält. Denn Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, waren in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten bestand aber die Möglichkeit eine Genehmigung zu beantragen. Da die Beklagte im streitgegenständlichen Zeitraum aber nicht über eine solche Genehmigung verfügte und erst 2021 eine in Deutschland gültige Lizenz erhielt, habe sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, so der BGH. Folge ist, dass die abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger nichtig sind und dieser Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste hat.





„Nach der deutlichen Stellungnahme des BGH sah Betano offenbar selbst keine Erfolgschance mehr und zog die Revision zurück. Das zeigt umso mehr, dass die Spieler gute Aussichten haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen inkl. Online-Sportwetten zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Datum: 30.04.2024 - 16:48 Uhr
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