Meningokokken-B-Impfung für Babys und Kleinkinder ab sofort Pflichtleistung aller gesetzlichen Kran

Meningokokken-B-Impfung für Babys und Kleinkinder ab sofort Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen

ID: 2102230

(ots) - Für einen bestmöglichen Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) im Januar 2024 ihre Impfempfehlung für Babys und Kleinkinder erweitert und empfiehlt neben der Standardimpfung gegen Meningokokken C nun auch eine Standardimpfung gegen Meningokokken B. Beide Impfungen sollten frühestmöglich durchgeführt werden. Die erweiterte Empfehlung der STIKO schließt jedoch auch Nachholimpfungen gegen Meningokokken B bis zum fünften Geburtstag ein. [1] Diese neue Standardimpfung wurde im März/April 2024 vom Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-R) aufgenommen. [2] Nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger [3] ist der G-BA-Beschluss jetzt in Kraft getreten. [4]

Damit gehört nun auch die Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird also ab sofort von allen Kassen verpflichtend übernommen. Ab Aufnahme der Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den Krankenkassen ist eine Verordnung über den Sprechstundenbedarf (SSB) und eine Abrechnung über die Versichertenkarte möglich.

Implementierung in regionale Impfvereinbarungen erleichtert Verordnung und Abrechnung

Die Aufnahme der Impfung in die regionalen Impfvereinbarungen der KVen erfolgt unterschiedlich schnell, wobei es eine maximale Frist von drei Monaten gibt. [5] Bis dahin gilt also - trotz Leistungsanspruch der Versicherten - zunächst noch das Rückerstattungsverfahren: Eine Verordnung der Impfung durch die Ärzt*innen erfolgt wie bisher auf Privatrezept, die Rechnung geht an die Krankenkasse und der Betrag wird von der Kasse verpflichtend rückerstattet. Sobald die Verhandlungen der KVen mit den Krankenkassen abgeschlossen und damit die Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Impfung vertraglich geregelt sind, ist eine Verordnung über den SSB und eine Abrechnung über die Versichertenkarte möglich. Dies wird voraussichtlich bis August 2024 bundesweit der Fall sein.



Meningokokken-Erkrankungen können schnell lebensbedrohlich verlaufen

Meningokokken-Erkrankungen sind zwar sehr selten, sie können aber innerhalb weniger Stunden zu einer lebensbedrohlichen Hirnhautentzündung (Meningitis) oder Blutvergiftung (Sepsis) mit schweren Folgen wie Narben und Amputationen führen. [6] Babys und Kleinkinder haben aufgrund ihres noch nicht gänzlich ausgereiften Immunsystems das höchste Erkrankungsrisiko. [7] Trotz intensivmedizinischer Behandlung kann es bei 20 % der Patient*innen zu Komplikationen und Spätfolgen wie Hörverlust, Erblinden, Vernarbungen oder dem Verlust von Gliedmaßen durch Amputationen kommen. [8] Aktuell ist die Meningokokken-Gruppe B mit 62 % für die meisten Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland verantwortlich, gefolgt von Y, W und C. [9] Für einen umfassenden Schutz ist die Meningokokken-ACWY-Impfung zusätzlich möglich, die vor allem bei Reisen empfohlen wird, aber noch nicht Teil des Standardimpfprogrammes ist.

STIKO-Empfehlung schließt Nachholimpfungen ein

Die meisten Meningokokken-Fälle treten bei Kindern unter fünf Jahren auf, wobei das Risiko im ersten Lebensjahr am höchsten ist. Daher empfiehlt die STIKO die beiden Standardimpfungen zum Schutz vor Meningokokken-Erkrankungen frühestmöglich durchzuführen und bisher nicht erfolgte Impfungen schnellstmöglich nachzuholen. Die Nachholimpfung gegen Meningokokken B wird bis zum fünften Geburtstag empfohlen, falls es vorher keine Immunisierung gab.

Eltern sollten ihre Kinderärztin bzw. ihren -arzt jetzt auf die unterschiedlichen Meningokokken-Impfungen ansprechen und nach einer Empfehlung fragen.

Weitere Informationen unter: www.meningitis-bewegt.de.

NP-DE-MNU-PRSR-240012; 05/24

Über GSK

GSK ist ein globales Biopharma-Unternehmen, das Wissenschaft, Technologie und Talent vereint, um Krankheiten gemeinsam voraus zu sein. Weitere Informationen unter: www.de.gsk.com.

Besuchen oder abonnieren Sie auch unseren Newsroom: www.presseportal.de/nr/39763

[1] RKI: "Epidemiologisches Bulletin 03/2024". Verfügbar unter: https://bit.ly/3O6N2PX. April 2024.

[2] G-BA Beschluss zur Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung "Meningokokken B Impfempfehlung" vom 7. März 2024 inklusive der Änderungen vom 4. April 2024. Verfügbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/6500/.

[3] Bundesministerium der Justiz. Bundesanzeiger. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung "STIKO-Empfehlung Meningokokken-B-Impfung" vom: 18.01.2024.

[4] Bundesministerium für Gesundheit - Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung "Meningokokken B-Impfempfehlung": Amtliche Veröffentlichungen - Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1). Mai 2024.

[5] SGB V (Fünftes Buch - Sozialgesetzbuch). § 132e.

[6] BZgA: "Erregersteckbrief Meningokokken". Verfügbar unter: https://bit.ly/34WO5Zw. April 2024.

[7] Deutsches Grünes Kreuz: "Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2X7aroA. April 2024.

[8] Deutsches Grünes Kreuz: "Häufige Fragen und Antworten zu Meningokokken-Erkrankungen". Verfügbar unter: https://bit.ly/2O8tlaw. April 2024.

[9] RKI: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de. Stand: Epidemiologisches Jahrbuch 2022. Fallzahlen gemäß Referenzdefinition; Meldepflicht gemäß IfSG; Meningokokken-Erkrankungen mit Angabe der Serogruppe. April 2024.

Pressekontakt:

Andrea Guggenberger
Disease Awareness Communication Manager
Telefon: +49 173 8176831
E-Mail: andrea.x.guggenberger@gsk.com

Jana König-Petermaier
Vaccines Communications Team Lead Communications, Government Affairs & Market Access
Telefon: +49 174210 37 27
E-Mail: jana.x.koenig-petermaier@gsk.com

Fabienne Lessenich
Agenturkontakt
Telefon: +49 221 9257 3840
E-Mail: f.lessenich@borchert-schrader-pr.de

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Prinzregentenplatz 9, 81675 München
Sitz der KG ist München
Amtsgericht München HRA 78754
Komplementärin:
Allen Pharmazeutika Gesellschaft mbH, Sitz Wien
Handelsgericht Wien FN 93449 a
Geschäftsführung: René Jensen


Original-Content von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Schüßler-Salze: Mikronährstofftherapie 2.0 Trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstständig leben, Pflegegrad 3: Das sind die Leistungen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.06.2024 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2102230
Anzahl Zeichen: 6896

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

München



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



Diese Pressemitteilung wurde bisher 538 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Meningokokken-B-Impfung für Babys und Kleinkinder ab sofort Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Asthma: Neue Wege zu mehr Lebensqualität - was Betroffene heute wissen sollten ...
- GSK nutzt den Welt-Asthma-Tag am 5. Mai und macht auf eine oft unterschätzte Erkrankung aufmerksam: Asthma tritt in verschiedenen Formen auf - und wird nicht immer rechtzeitig erkannt - Schweres Asthma betrifft rund 3,6 Prozent aller Asthma-Patienten* [1] - gezielte Therapieoptionen ermöglic

Welt-Asthma-Tag: Warum der Schutz gegen Keuchhusten gerade bei chronischen Atemwegserkrankungen wichtig ist ...
- Bei Menschen mit Vorerkrankungen und Erwachsenen über 60 kann Keuchhusten schwer verlaufen. - Patienten* mit Asthma oder COPD haben ein um bis zu 75 % erhöhtes Infektionsrisiko.[i] - Eine Auffrischimpfung schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die des Umfelds Mit dem Aufbl

Zur Weltimpfwoche 2026: RSV-Schutz für Risikogruppen kennt keine Saison ...
Viele Menschen warten mit Impfungen gegen Atemwegsinfektionen bis zum Herbst, doch das ist in einigen Fällen nicht nötig. Anlässlich der Weltimpfwoche vom 24. bis zum 30. April mit dem Motto "Impfungen wirken in jeder Generation" lohnt ein Blick auf einen oft übersehenen Aspekt: Die Im


Weitere Mitteilungen von GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG


Trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstständig leben, Pflegegrad 3: Das sind die Leistungen ...
In welchen Pflegegrad Pflegebedürftige eingestuft werden, hängt vom Grad ihrer Selbstständigkeit ab. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch eine*n Gutachter*in. Pflegegrad 3 ist der am zweithäufigsten vergebene Pflegegrad. Diese Leistungen stehen Pflegebedürftigen dann zur Ve

Trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstständig leben, Pflegegrad 3: Das sind die Leistungen ...
In welchen Pflegegrad Pflegebedürftige eingestuft werden, hängt vom Grad ihrer Selbstständigkeit ab. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch eine*n Gutachter*in. Pflegegrad 3 ist der am zweithäufigsten vergebene Pflegegrad. Diese Leistungen stehen Pflegebedürftigen dann zur Ve

Trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstständig leben, Pflegegrad 3: Das sind die Leistungen ...
In welchen Pflegegrad Pflegebedürftige eingestuft werden, hängt vom Grad ihrer Selbstständigkeit ab. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch eine*n Gutachter*in. Pflegegrad 3 ist der am zweithäufigsten vergebene Pflegegrad. Diese Leistungen stehen Pflegebedürftigen dann zur Ve

Trotz Pflegebedürftigkeit möglichst lange selbstständig leben, Pflegegrad 3: Das sind die Leistungen ...
In welchen Pflegegrad Pflegebedürftige eingestuft werden, hängt vom Grad ihrer Selbstständigkeit ab. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch eine*n Gutachter*in. Pflegegrad 3 ist der am zweithäufigsten vergebene Pflegegrad. Diese Leistungen stehen Pflegebedürftigen dann zur Ve


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z