LNG-Terminal Rügen: Presseerklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Ostseebad Binz zum heute ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
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Es handelte sich hierbei um einen Beschluss in einem verkürzten Eilverfahren, eine endgültige Entscheidung kann daher nur in einem Klageverfahren getroffen werden. Die Gemeinde Binz wird zeitnah entscheiden, ob sie gegen den Beschluss eine Einstweilige Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt mit dem Ziel, den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben.
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Datum: 07.06.2024 - 15:29 Uhr
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