Keine ueberhastete Regulierung von Biobanken - Bei Missbrauch gesetzliche Regelung notwendig
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Keine ueberhastete Regulierung von Biobanken - Bei Missbrauch gesetzliche Regelung notwendig
Anlaesslich der heutigen Vorstellung der Stellungnahme "Humanbiobanken fuer die Forschung" des Deutschen Ethikrates erklaert der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Roespel:
Der Deutsche Ethikrat leistet mit seiner heute veroeffentlichten Stellungnahme zu Biobanken einen weiteren Diskussionsbeitrag zu rechtlichen Fragen der modernen Biowissenschaften. Als Biobanken bezeichnet man Sammlungen etwa von Gewebe- oder Zellproben und den zugeordneten Daten. Eines der wohl bekanntesten Beispiele fuer Biobanken ist die 2008 genehmigte "Helmholtz-Kohorte", in deren Rahmen 200.000 Bundesbuerger ueber zwanzig Jahre zur Erforschung haeufiger chronischer Krankheiten wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf- oder Demenzerkrankungen eingebunden sind.
Wie der Ethikrat ausfuehrlich darstellt, ergeben sich in der Biobanken-Forschung zahlreiche ethische und regulatorische Fragen vom Datenschutz ueber die Kommerzialisierung bis hin zu Fragen der Zustimmung zu medizinischen Forschungsprojekten.
Missbrauch von in Biobanken gelagerten Materialien oder Daten ist allerdings bisher in Deutschland nicht bekannt geworden.
Vielmehr kann die Nutzung von Biobanken in Deutschland als Musterbeispiel fuer die verantwortungsbewusste Selbstregulierung von Wissenschaft und Forschung gesehen werden. Hierzu leistet insbesondere die "Telematikplattform - Verbund zur Foerderung vernetzter Medizinischer Forschung (TMF) e.V." einen wichtigen Beitrag. Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst ausdruecklich, wie verantwortungsbewusst in den letzten Jahren Forscherinnen und Forscher sowie Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen im Bereich Biobanken agiert haben.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafuer ein, dass die Entwicklung des Biobanken-Systems national wie international weiter intensiv beobachtet wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, hier weiter begleitend und beobachtend taetig zu sein. Eine ueberhastete Regulierung dieses hochspannenden Forschungsfeldes wuerde aber - dies darf man nicht vergessen - zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten und den Forschungsstandort Deutschland gefaehrden. Die Rueckkopplung mit den potentiell Betroffenen erscheint uns daher unerlaesslich.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion sind offen fuer eine gesetzliche Regelung zu Biobanken; diese darf aber nicht die Forschung mittels Biobanken behindern. Sie muss vielmehr darauf ausgerichtet sein, bestehende Probleme beim Umgang mit Biobanken abzustellen und Missbrauch oder Unsicherheiten wirksam zu verhindern. Das Fuenf-Saeulen-Konzept des Ethikrates ist ein wichtiger Baustein in dieser Debatte.
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Datum: 15.06.2010 - 15:17 Uhr
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