Stadtwerke fordern Gesetzesänderung zum schnelleren Glasfaserausbau

Stadtwerke fordern Gesetzesänderung zum schnelleren Glasfaserausbau

ID: 2110825

(ots) -
- Volkswirtschaftlich unsinnige Doppelverlegung von Leitungen muss gestoppt werden
- Fairen Wettbewerb ermöglichen, um ganz Schleswig-Holstein erschließen zu können
- VSHEW unterstützt Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VSHEW) drängt auf eine gesetzliche Regelung, um den wettbewerbsverzerrenden Überbau bestehender Glasfasernetze zu verhindern. Anlässlich des bevorstehenden energiepolitischen Frühstücks mit Julia Carstens, Staatssekretärin des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, betont der VSHEW die Notwendigkeit eines raschen politischen Handelns.

Zunehmend kommt es auch in Schleswig-Holstein zu einem Überbau bestehender Glasfasernetze, insbesondere durch große Telekommunikationsunternehmen. Dabei werden bereits vorhandene Glasfasernetze in wirtschaftlich lukrativen Gebieten durch den Bau zusätzlicher paralleler Netze verdoppelt. Dadurch werden finanzielle, personelle und natürliche Ressourcen doppelt aufgewendet, die später für die Erschließung weniger attraktiver Gebiete fehlen und die dann folglich weiterhin ohne Breitbandversorgung auskommen müssen.

Der VSHEW unterstützt daher den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der die Möglichkeit vorsieht, in bereits erschlossenen Gebieten die Genehmigung für die Verlegung weiterer Glasfaserleitungen zu verweigern. Konkret fordert der VSHEW eine Regelung im Telekommunikationsgesetz (TKG), die es Kommunen ermöglicht, Glasfaseranbietern die Genehmigung zur Verlegung weiterer Leitungen zu verweigern, wenn in einem bestimmten Gebiet ein flächendeckendes Glasfasernetz


- bereits vorhanden ist oder
- in einem noch nicht flächendeckend erschlossenen Gebiet mit dem Ausbau begonnen wurde bzw. der Ausbau einem bestimmten Anbieter rechtsverbindlich zugesagt wurde

Voraussetzung für eine solche Ablehnung sollte jedoch sein, dass sie zeitlich befristet ist und dass keine sachlich gerechtfertigten Gründe für einen Überbau vorliegen.



"Wir möchten, dass möglichst alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein bestmöglich mit schnellem Internet versorgt werden. Die Rosinenpickerei privater Anbieter verhindert genau das, bedeutet eine Verschwendung personeller sowie natürlicher Ressourcen und ist damit volkswirtschaftlich schädlich", kritisiert Andreas Wulff, Vorstandsvorsitzender des VSHEW und Geschäftsführer der Stadtwerke Brunsbüttel sowie der Stadtwerke Steinburg.

Der VSHEW appelliert daher an die Landesregierung, den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu unterstützen und sich auf Bundesebene für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen. Die vorgeschlagene Regelung ermöglicht einen fairen Wettbewerb und fördert den Ausbau in bisher nicht versorgten Gebieten, ohne die Ziele der EU-Kostensenkungsrichtlinie zu gefährden.

Der VSHEW erwartet zu diesem Thema eine konstruktive Diskussion beim Energiepolitischen Frühstück am 10. Juli 2024 und hofft auf eine positive Resonanz seitens der politischen Entscheidungsträger.

Zum VSHEW: Der Verband der Schleswig-Holsteinischen Energie- und Wasserwirtschaft (VSHEW) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von rund 50 kommunalen Stadt- und Gemeindewerken sowie Versorgungsbetrieben mit einem Gesamtumsatz von zusammen über einer Milliarde Euro. Die VSHEW-Mitgliedsunternehmen versorgen knapp eine Millionen Schleswig-Holsteiner mit Strom, Gas, Wasser und Kommunikationstechnik und beschäftigen mehr als 2.500 Menschen.

Pressekontakt:

Verband der Schleswig-Holsteinischen
Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VSHEW
Roman Kaak, Geschäftsführer
Tel.: (040) 727 373-92
Mobil: (0170) 288 945 8
E-Mail: kaak@vshew.de


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Datum: 05.07.2024 - 08:00 Uhr
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